25.02.2015Fachbeitrag

Vergabe 602

Kein Ausschluss wegen unzureichender Mitwirkung des Bieters!

Der Auftraggeber darf nach Angebotsabgabe die Vorlage von Preisblättern nur fordern, wenn er einen Anlass im Sinne des § 16 EG Abs. 6 VOB/A hat, der Angebotspreis also z. B. unangemessen niedrig erscheint (OLG Koblenz, 19.01.2015, Verg 6/14).

Vorbehalt reicht nicht aus!

Hat der Auftraggeber die Vorlage der Preisblätter nicht bereits mit dem Angebot verlangt, so darf er sie später nicht allein deshalb nachfordern, weil er sich dies vorbehalten hat. Er braucht hierfür einen Grund wie z. B. einen unangemessen niedrigen Angebotspreis.

Kein Ausschluss bei überflüssiger Aufklärung!

Hat der Auftraggeber keinen Grund anzunehmen, der Angebotspreis sei unangemessen niedrig, darf er den Bieter nicht mit dem Argument ausschließen, dieser sei dem Aufklärungsverlangen nicht ausreichend nachgekommen. Denn das Aufklärungsverlangen war überflüssig und insoweit unberechtigt.

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