16.03.2020Fachbeitrag

Vergabe 1070

KG Berlin klärt Zweifelsfragen im Vergaberecht

Das Kammergericht Berlin hat einige streitige Rechtsfragen entschieden (KG Berlin, 15.02.2019, Verg 9/17):

Wegfall der Antragsbefugnis

Zu jedem Zeitpunkt des Nachprüfungsverfahrens ist die Antragsbefugnis von Amts wegen zu prüfen, sie kann auch nachträglich wegfallen, beispeilsweise, wenn der Antragsteller erst im Laufe des Vergabeverfahrens Kenntnis von Umständen erlangt, die seine Grundlage einer Rüge entfallen lassen.

Erkennbarkeit von Vergabeverstößen

Vergaberechtsverstöße sind erkennbar, wenn sie von einem durchnittlichen Unternehmen bei der üblichen Sorgfalt und Kenntnisse erkannt werden. Hierbei sind die vergaberechtlichen Kenntnnisse des jeweiligen Bieters zu berücksichtigen.

Ausschluss eines Unterkostenangebots

Der Ausschluss eines zu niedrigen Angebotes ist nur auf willkürlichen oder sachfremde Erwägung zu prüfen.

Dokumentation nachholbar

Die vorgeschriebene Dokumentation der Verfahrens-nachweise kann grundsätzlich bis zu letzten mündlichen Verhandlung nachgeholt werden.

Keine Chance auf Zuschlag

Wenn sich ein Vergabeverstoß nicht auf die Auftragschancen des Antragstellers ausgewirkt haben kann, ist der Nachprüfungsantrag unbegründet.

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