19.05.2017Fachbeitrag

Kommunalwirtschaft 125

Neues Baurecht für Kommunen

Die Umsetzung der geänderten UVP-Richtlinie bringt zahlreiche formale Änderungen des Bauleitplanverfahrens mit sich, die Kommunen künftig berücksichtigen müssen.

Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie

Insgesamt sollen die Regelungen eine bessere Information und Beteiligung der Öffentlichkeit erreichen. Hierzu werden die Kommunen beispielsweise verpflichtet, Offenlageunterlagen ins Internet einzustellen und zusätzlich über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Auch die Dauer der Offenlage muss in Einzelfällen verlängert werden. Die zusammenfassende Erklärung soll künftig ebenfalls im Internet zur Verfügung gestellt werden. Daneben beinhaltet die Novelle zahlreiche Änderungen zur Berücksichtigung von Umweltbelangen. U.a. wurden die Anforderungen an den Umweltbericht vollständig neu gefasst und erweitert.

Neue Kategorie: „Urbane Gebiete“

Zur Förderung des Zusammenlebens in der Stadt wird die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ in § 6a BauNVO aufgenommen. Das Urbane Gebiet ermöglicht das Nebeneinander verschiedenster Nutzungsarten inklusive Wohnnutzung. Im Gegensatz zu den bisherigen Baugebietskategorien muss die Nutzungsmischung nicht gleichgewichtig sein. Daneben ist in Urbanen Gebieten eine dichtere Bebauung als z.B. in Mischgebieten zulässig und die Anforderungen der TA Lärm sollen angepasst werden.

Die BauGB-Novelle ist am 13.05.2017 in Kraft getreten.

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