13.01.2015Fachbeitrag

Vergabe 589

Projektsteuerer muss Vergabevorschriften einhalten

Ist ein Projektsteuerer für das Finanzierungsund Fördermittelverfahren zuständig, haftet er für Vergaberechtsverstöße (OLG Düsseldorf, 27.06.2014, 17 U 5/14).

Übernahme von Pflichten

Dies entschied das OLG Düsseldorf. Ein Projektsteuerer sollte das Finanzierungs- und Fördermittelverfahren betreuen und den öffentlichen Auftraggeber entlasten. Damit müsste der Projektsteuerer die Pflichten des öffentlichen Auftraggebers erfüllen, insbesondere die Auflagen eines Zuwendungsbescheides.

Haftung des Projektsteuerers

Verletzt der Projektsteuerer diese Pflichten, haftet er umfassend. In dem Fall des OLG Düsseldorf musste der Auftraggeber den eingeklagten Zinsschaden ersetzen, nachdem der Fördermittelgeber den Zuwendungsbescheid widerrief. Für das Gericht war es unerheblich, ob der Projektsteuerungsvertrag ein Werk- oder Dienstleistungsvertrag ist.

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