22.03.2018Fachbeitrag

Vergabe 887

Vergaberecht im neuen Koalitionsvertrag

Am 7. Februar 2018 haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Der neue Koalitionsvertrag enthält einige Vorhaben zum Vergaberecht.

Dienst-, Liefer- und Bauleistungen

Die Bundesregierung will für Dienst-, Liefer- und Bauleistungen einheitliche Regelungen schaffen:

„Zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts prüfen wir die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung.“

VOB/A

Die VOB/A soll dennoch beibehalten werden:

„Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung garantiert gute Bauleistungen. Sie ist zu sichern und anwenderorientiert weiterzuentwickeln.“

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