07.07.2020Fachbeitrag

Vergabe 1099

Vergabestatistik – neue Pflichten für Auftraggeber

Die Vergabestatistik startet zum 1. Oktober 2020 beim Statistischen Bundesamt. Auf Öffentliche Auftraggeber kommen neue Meldepflichten zu.

Neue Meldepflichten

Öffentliche Auftraggeber müssen zukünftig neue statistische Pflichten einhalten. Meldepflichtig sind vergebene öffentliche Aufträge und Konzessionen, die ab dem 1. Oktober 2020 bezuschlagt werden.

VergStatVO

Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) verpflichtet Auftraggeber, dem BMWi bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Ober- und auch im Unterschwellenbereich ab 25.000 € zu übermitteln. Welche Daten konkret zu melden sind, bestimmen die Anlagen zur VergStatVO, beispielsweise Name und Art des Auftraggebers, Auftragswert, Zuschlagskriterium, Verfahrensart und Datum des Vertragsabschlusses.

Berichtsstelle

Auftraggeber müssen zudem eine Berichtsstelle bestimmen, die sich beim Statistischen Bundesamt registriert.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Vergabestatistik erhalten Sie auf der Website www.vergabestatistik.org.

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