27.09.2021Fachbeitrag

Vergabe 1207

Vergabestopp nur bei substantiierter Beschwerde

Das OLG Schleswig stoppte vorläufig das Nahverkehrs-Vergabeverfahren „Akku-Netz“ auf Beschwerde der DB Regio für eines von drei Losen. Die Beschwerde war nach Auffassung des Gerichts in weiten Teilen zu pauschal (OLG Schleswig, 05.07.2021, Verg 4 und 5/21). 

SPNV-Vergabe „Akku-Netz“ 

Die DB Regio richtete sich mit einer Beschwerde gegen die Vergabe von SPNV-Leistungen durch Aufgabenträger in Schleswig Holstein und Niedersachsen. Die Vergabe erfolgt für verschiedene Strecken in insgesamt drei Losen.  

Beschwerde überwiegend zu pauschal 

Das OLG Schleswig sah bei zwei der drei Lose auf Basis der Beschwerde der DB Regio keine ausreichenden Anhaltspunkte für Verfahrensfehler. Das Gericht stellte klar, dass Beschwerden gegen Vergabeverfahren hinreichend substantiiert sein müssen. Das Gericht warf DB Regio in deutlichen Worten vor, diesen Anforderungen in weiten Teilen der Beschwerde nicht gerecht zu werden. Die Vorwürfe der DB Regio seien überwiegend „pauschal ins Blaue hinein“ und hätten teilweise rein spekulativen Charakter. 

Vorläufiger Vergabestopp „Los Nord“ 

Einzig für das „Los Nord“ verlängerte das OLG Schleswig die die aufschiebende Wirkung der Beschwerde und stoppte dadurch vorläufig das Vergabeverfahren. Nach der überschlägigen Einschätzung des Gerichts besteht bei diesem Los die Möglichkeit eines Verfahrensfehlers. Die für den Eignungsnachweis angeführte Referenz der Gewinnerin sei mit dem Vergabegegenstand nicht vergleichbar.

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