
Düsseldorf
+49 211 600 55-333 +49 211 600 55-390 sarah.rose@heuking.de
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch
Praxisgruppen/Expertise
Beratungsschwerpunkte
- Vergaberecht
- Beihilferecht
- Wettbewerbsrecht
- Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Öffentliches Recht
- Verwaltungsrecht
- Kommunalrecht
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Infrastruktur- und Großprojekte der öffentlichen Hand
- Public Private Partnerships
- Öffentliches Baurecht
Vita
- Zugelassen seit 2020
- Ausbildung und frühere Tätigkeiten
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf 2019
- Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf mit Stationen beim Bundesministerium für Umwelt, Bau, Naturschutz- und Reaktorsicherheit in Berlin, bei Hengeler Mueller in Düsseldorf (Gewerblicher Rechtsschutz) und beim Verwaltungsgericht Düsseldorf 2016-2018
- Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Université de Strasbourg 2010-2016
Mitgliedschaften
- International Bar Association (IBA)
Veröffentlichungen
2022
Festgelegt ist festgelegt! VK Bund, Beschluss vom 13.07.2022 - VK 2-62/22
IBR 2022, 4. November 2022
Aufklärung: Bieter darf Angebotsinhalt nichtändern!
Behörden Spiegel, 18. Oktober 2022
Verhandlungsverfahren: Mindestanforderungensind eindeutig zu kennzeichnen
Behörden Spiegel, 17. Oktober 2022
Bürgerbegehren gegen neue Infrastrukturmaßnahmen
Nahverkehrs-praxis Ausgabe 5/2022
2021
Abellio fährt vorerst weiter: BRL und Schmidt-Jortzig verhandeln für Bahnbetreiber mit den Bundesländern
Juve Online, 28. September 2021 von Dr. Ute Jasper, Dr. Christopher Marx, Dr. Laurence M. Westen, Max Richter, Moritz von Voß, Sarah Rose
"Verstöße" gegen missverständliche Angaben führen nicht zum Angebotsausschluss! VK Lüneburg, Beschluss vom 09.09.2020 - VgK-32/2020
VPR 2021, 51 und IBR 2021, 258
§ 108 Abs. 6 Nr. 3 GWB: Ein Fremdkörper im Vergaberecht?
VergabeRecht, Heft 3, Mai 2021, S. 265 ff., gemeinsam mit Dr. Laurence Westen und Dr. Elisabeth Spiecker gen. Döhmann
2020
Angebot trotz Nachfrage widersprüchlich: Keine weitere Aufklärung zulässig! VK Bund, Beschluss vom 12.05.2020 - VK 2-27/20
IBR 2020, 611 und VPR 2020, 224
Funktionelle Betrachtung auch bei Rahmenvereinbarungen in Losen
Behörden Spiegel, 13. November 2020
Rügeobliegenheit auch bei Direktvergaben
Behörden Spiegel, 26. August 2020
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Wir kommen kurzfristig auf Sie zu.
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