19.05.2016Fachbeitrag

Vergabe 705

EuGH: Subunternehmerquote

Der EuGH hat die Frage zu entscheiden, ob ein Auftraggeber verlangen darf, dass ein Auftragnehmer mindestens 25 % der von dem Auftrag erfassten Arbeiten mit eignen Mitteln erbringt. Der Generalanwalt beim EuGH hält dies für unzulässig (Generalanwalt beim EuGH, Schlussantrag vom 17.11.2015, C-406/14).

Eignungsleihe zulässig

Die Vergabekoordinierungsrichtlinie enthält keinerlei Beschränkungen in Bezug auf den Einsatz von Subunternehmern. Sie gestattet Bietern sogar, auch dann an einem Vergabeverfahren teilzunehmen, wenn der Bieter selbst nicht über die geforderte Eignung verfügt (Eignungsleihe).

Legitimes Interesse

Zwar hat ein Auftraggeber ein legitimes Interesse daran, dass der Auftragnehmer den Auftrag effektiv und ordnungsgemäß durchführt. Er ist deswegen nicht verpflichtet zu akzeptieren, dass Subunternehmer, deren Kapazität und Qualität der Auftraggeber nicht prüfen konnte, wesentliche Teile des öffentlichen Auftrags verrichten.

Ziele des EU-Rechts

Da jedoch gerade der Unterauftragsvergabe eine wesentliche Rolle zukomme, um die Ziele der Vergabekoordinierungsrichtlinie zu erreichen, sind Beschränkungen nach Ansicht des Generalanwalts beim EuGH nicht mit EU-Recht vereinbar.

Die Eignungsleihe ist im neuen Vergaberecht in § 47 VGV, die Unterauftragsvergabe ist in § 36 VGV geregelt.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.