19.04.2016Fachbeitrag

Update Datenschutz Nr. 8

Europa bekommt neues Datenschutzrecht – Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet

Mehr als vier Jahre nach Start der Verhandlung hat das Europäische Parlament am 14. April 2016 nun endlich die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verabschiedet. Zu den wichtigsten Inhalten berichteten wir bereits in unserem Update Datenschutz Nr. 5. Hier noch einmal einige der wesentlichen Neuerungen zusammengefasst:

  • Eine einheitliche Aufsichtsbehörde für international tätige Unternehmen („One-Stop-Shop“);   
  • Änderungen bei den Erlaubnistatbeständen für die Nutzung von personenbezogenen Daten, insbesondere fallen viele Sondererlaubnistatbestände des deutschen Datenschutzrechts weg;
  • Kein Schriftformerfordernis bei Einwilligungen mehr, dafür aber höhere Anforderungen an die notwendige Freiwilligkeit und das Alter der einwilligenden Personen;
  • Änderungen bei der Auftragsdatenverarbeitung;
  • Erweiterte Meldepflichten für Datenschutzverletzungen;
  • Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten europaweit;
  • Wesentlich erhöhter Bußgeldrahmen auf bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Mit der DS-GVO gilt in der Europäischen Union nun nicht mehr nur ein harmonisiertes, sondern ein einheitliches Datenschutzrecht. Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten über die wesentlichen Neuerungen durch die DS-GVO noch detailliert berichten.

Die nun verabschiedete DS-GVO tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und wird zwei Jahre später, voraussichtlich also im Mai 2018, unmittelbar für alle Unternehmen wirksam. Viele Unternehmen werden u. a. Marketingmaßnahmen, Internetauftritte Kundendatenbanken und datenintensive Prozesse an die neuen Regelungen anpassen müssen. Es lohnt sich, für die notwendigen Umsetzungsschritte jetzt bereits Zeitfenster einzuplanen, damit bis Mai 2018 in allen kritischen Bereichen eine hohe Datenschutz-Compliance erreicht ist.

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