19.09.2014Fachbeitrag

Vergabe 554

EuGH: Tariftreuegesetz verstößt gegen Europarecht

Nordrhein-Westfalen darf bei Ausschreibungen keinen Mindestlohn für Auftragnehmer aus dem europäischen Ausland vorschreiben. Das nordrhein-westfälische Tariftreue- und Vergabegesetz verstößt gegen europäisches Recht (EuGH, 18.09.2014, C-549-13).

Bundesdruckerei kippt Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Die Entscheidung ist brisant, weil sich die Bundesdruckerei GmbH – eine Tochtergesellschaft des Bundes – das nordrhein-westfälische Gesetz vor der Vergabekammer Arnsberg angriff. Die Bundesdruckerei wollte einen polnischen Subunternehmer einsetzen und deshalb keinen Mindestlohn von 8,62 Euro akzeptieren.

Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit 

Der Europäische Gerichtshof bestätigt auf Vorlage der Vergabekammer, dass der europaweite Mindestlohn gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt. Ein Mitgliedsstaat darf unterschiedliche Lohnniveaus nicht zu Lasten von Unternehmen in anderen Staaten nivellieren.

Mindestlöhne im Ausland nicht bindend

Was bedeutet das für die öffentlichen Aufträge in Deutschland? Wer sich an einem Vergabeverfahren beteiligt, ist für Arbeiten im Ausland nicht an deutsche Mindestlöhne gebunden. Er kann selbst oder über Subunternehmer zum Beispiel Busse in Ungarn bauen oder Computer aus Indien zuliefern lassen.

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