08.01.2015Fachbeitrag

Vergabe 573

Künftig nur noch zwei Vergabekammern in NRW

Ab dem 01.01.2015 wird es in Nordrhein-Westfalen nur noch zwei statt der bisher fünf Vergabekammern geben.

Neu: Westfalenkammer in Münster

Die Vergabekammern in Arnsberg, Detmold und Münster werden zur Westfalenkammer mit Sitz bei der Bezirksregierung in Münster zusammengefasst.

Neu: Rheinlandkammer in Köln

Die Vergabekammern in Düsseldorf und Köln bilden ab dem 01.01.2015 die Rheinlandkammer. Die Rheinlandkammer wird ihren Sitz bei der Bezirksregierung in Köln haben, aber Düsseldorf behält eine Spruchkammer.

Auch laufende Verfahren betroffen

Hinweis für Bieter:
Ab dem 01.01.2015 sind alle Nachprüfungsanträge an die neuen Kammern zu senden.

Hinweise für Auftraggeber:
• Ab dem 01.01.2015 muss in den Bekanntmachungen und in den Vergabeunterlagen auf die neuen Vergabekammern hingewiesen werden.
• Die anhängigen Verfahren werden durch die Übergangsregelungen der Verordnung automatisch auf die jeweiligen Vergabekammern überführt.

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