Bereich Marketing

Digitale Transformation

Der Unternehmensbereich Marketing ist in besonderem Maße von der Digitalisierung betroffen. Die Ansprache potentieller Kunden erfolgt nicht mehr nur über Print und TV, sondern fast ausschließlich über Onlinekanäle. Im Laufe der Jahre haben sich Marketingabteilungen daher organisatorisch neu aufgestellt, werden jedoch weiterhin regelmäßig vor neue Herausforderungen gestellt.

Digitales Marketing

Marketingabteilungen haben sich organisatorisch oft schon digital aufgestellt, dennoch gibt es regelmäßig neue Herausforderungen für diesen Bereich.

Praxisgruppe IP, Media & Technology

Multi-Channel

Die Anzahl der Marketingkanäle erhöht sich ständig. War vor einigen Jahren noch die Google- und Facebook-Werbung das Maß aller Dinge, so sorgen neue Applikationen und Plattformen wie TiK Tok immer wieder für neue Herausforderungen. Wir unterstützen Mandanten bei der Auswahl sowie bei vertraglichen Aspekten in Zusammenhang mit neuen Werbe- und Marketingkanälen und sorgen bei Bespielung dieser Kanäle (etwa beim Ad-Targeting) für Rechtskonformität.

Plattformen

Digitale Plattformen revolutionieren immer mehr konventionelle Branchen und Sektoren. Soweit über diese Plattform Kommunikation stattfindet, sind Marketingabteilungen bemüht, dies in die eigene Strategie einzubinden. Hierbei geht es nicht nur um Fragen der Verfügbarkeit des Standortes der jeweiligen Server oder die Anzahl der möglichen Stakeholder, sondern auch um das Thema Dateneigentum. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die von ihnen generierten Nutzer- und Kundendaten exklusiv zur Verfügung stehen und nicht von Dritten für eigene Zwecke verwendet werden dürfen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der vertraglichen Anbahnung mit neuen Plattformen sowie bei der rechtskonformen Umsetzung von Marketing-/Verkaufsmaßnahmen, wie auch der juristischen Absicherung von hierdurch generierten Datenbeständen.

Tracking & Cookies

Marketingmaßnahmen im Onlinebereich sind am effektivsten, wenn der Nutzer für die eigenen Systeme erkennbar ist und bleibt. Dies gelingt bestenfalls unter Einsatz von Cookies, die auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden und eine Wiedererkennbarkeit gewährleisten. Gerade die jüngsten Maßnahmen der Gesetzgebung (zuletzt die Verabschiedung des TTDSG) reduzieren jedoch den Auslegungsspielraum der DSGVO und verpflichten zur Einholung konkreter Einwilligungserklärungen, die im Regelfall von den Nutzern nicht erteilt werden. Wir beraten Mandanten beim Umgang mit Trackingtools und zeigen Möglichkeiten auf, diese rechtskonform einzusetzen.

Einsatz künstlicher Intelligenz

Der Einsatz künstlicher Intelligenz erlaubt es zunehmend, den potentiellen Kunden über neue Kommunikationskanäle wie Chatbots oder digitale Assistenten zu erreichen. So kann durch den Einsatz eine ständige Erreichbarkeit garantiert und die Bearbeitung von Rück- sowie Supportanfragen sichergestellt werden. Dieser Einsatz intelligenter Kommunikationssysteme trifft jedoch auf äußerst hohe Anforderungen der Gesetzgebung, insbesondere des Datenschutzes. Wir unterstützen unsere Mandanten bei Einführung und Betrieb derartiger Applikationen und sorgen für einen rechtskonformen Umgang.

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