Energie
Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Bereich Energie verfügen über langjährige Erfahrung in diesem Bereich, kennen die aktuellen Herausforderungen und vertreten Ihre Interessen effizient und pragmatisch.
Der Kampf gegen den Klimawandel ist aktuell eine der wichtigsten Aufgaben der deutschen und europäischen Politik. Klimaschutz wird das prägende Thema der nächsten Dekade sein und das Energierecht spielt dabei eine Schlüsselrolle.
Die EU will bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral sein, Deutschland strebt dieses Ziel bereits für 2045 an. Vor diesem Hintergrund stehen derzeit Themen wie ein vorgezogener Kohleausstieg, der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien, die sogenannte Verkehrswende, die Nutzung von „grünem Wasserstoff“ sowie der europäische und nationale Emissionshandel im Fokus. Dies alles setzt einen fundamentalen Umbau der klassischen Energiewirtschaft voraus. Hierzu zählen insbesondere der flächendeckende Netzausbau, die Digitalisierung – etwa über den Einsatz sogenannter Smart-Meter, ein effizientes Engpassmanagement (Redispatch 2.0) sowie eine verstärkte Nutzung von Batterien und weiteren alternativen Strom- und Energiespeichern.
Auch die Verwerfungen auf den Energiemärkten, die unter anderem eine Folge des Krieges in der Ukraine sind, stehen derzeit im Fokus der Branche.
Energierecht in unserer Kanzlei: Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Klimaneutralität
In diesem Umfeld beraten wir unsere Mandanten sowohl im laufenden Tagesgeschäft als auch bei der Umsetzung von Projekten sowie bei dem An- und Verkauf von Projekten oder ganzen Unternehmen. Zu unseren Mandanten in diesem Bereich zählen klassische Energieversorger und Anlagenbetreiber ebenso wie Energiedienstleister und innovative Start-Up Unternehmen, aber auch reine Finanzinvestoren.
Auch angrenzende Sektoren sind immer stärker vom energierechtlichen Rechtsrahmen betroffen. Dies gilt etwa für die energieintensive Industrie. Hier gewinnt neben der Einsparung von Energiekosten auch die Reduzierung von Treibhausgasemissionen eine wachsende Bedeutung, etwa über die Beschaffung von grünem Strom mittels sogenannter Corporate Power Purchase Agreements (PPA).
Im Immobiliensektor liegt der Fokus auf der Reduzierung von Emissionen und Energiekosten. Dies gelingt beispielsweise durch eine Steigerung der Energieeffizienz und die Etablierung intelligenter Quartierslösungen und dezentraler Strom- und Wärmeerzeugung, wie z. B. über Contracting.
Der Verkehrssektor ist klar vom Wechsel zur Elektromobilität – vor allem im Lasttransportbereich – geprägt. Weitere alternative Antriebsarten, z. B. gasbasierte Kraftstoffe wie CNG, LNG oder Wasserstoff gewinnen zukünftig weiter an Bedeutung. Der Ausbau der entsprechenden (Lade-)Infrastrukturen wird derzeit mit Hochdruck vorangetrieben.
Gleichzeitig ist die Sicherstellung der Versorgungssicherheit und die Beschaffung von Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen derzeit von zentraler Bedeutung für unsere Mandanten.
Unsere umfassende Beratung zu allen Themen des Energierechts
Wir beraten unsere Mandanten zu diesen aktuellen Themen ebenso wie zu den „klassischen“ energierechtlichen Fragestellungen rund um Netzregulierung, Kraftwerksbetrieb, Contracting, Energiehandel, Strom- und Gasbeschaffung, Energie-Compliance sowie die Entlastung der energieintensiven Industrie. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden, Vertragspartnern oder sonstigen Dritten. Auch unterstützen wir unsere Mandanten regelmäßig bei der Projektierung und in Transaktionen.
Zufriedene Mandanten dank erfahrener Anwälte für Energierecht
Unsere versierten Anwälte im Energierecht betreuen unterschiedliche Mandanten aus allen Bereichen der Energiewirtschaft. Unsere Mandantschaft umfasst:
- deutsche und internationale Energieversorger
- Energiehändler
- Kraftwerks- und EEG-Anlagenbetreiber
- Netzbetreiber
- Energiedienstleister
- Investoren und Projektierer
- Unternehmen der energieintensiven Industrie
- Betreiber von Gewerbeimmobilien
- sonstige große Energieverbraucher
- die öffentliche Hand
- Start-Up Unternehmen
Daneben beraten wir zunehmend auch Marktteilnehmer mit neuen Geschäftsmodellen, etwa im Bereich E-Mobility oder Batteriespeicherlösungen.
Unsere Anwälte im Energierecht verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung und hervorragende Fach- und Branchenkenntnisse, sondern auch über ein umfassendes Verständnis für wirtschaftliche und technische Zusammenhänge. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Beratung durch ein hohes Maß an Flexibilität sowie großes persönliches Engagement und Interesse an der Gestaltung der Zukunft unserer Energieversorgung aus.
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