Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Unternehmerisches Handeln schließt das Risiko ein, mit strafrechtlichen und regulatorischen Vorwürfen konfrontiert zu werden.

Straf- und verwaltungsrechtliche Sanktionen sind längst zu Instrumenten der Wirtschaftspolitik geworden. Der Strafgesetzgeber greift zunehmend in die Wirtschaftsabläufe ein.
Straf- und aufsichtsrechtliche Verfahren erfordern hochkompetente rechtliche Begleitung, exzellente Kenntnisse der Rechtsmaterie und umfassende Erfahrung in Straf-, Bußgeld- und Aufsichtsverfahren. Die Anwälte der Praxisgruppe Wirtschafts- und Steuerstrafrecht gehören zu den profiliertesten Strafrechts-Teams des Landes – nachgewiesen durch zahlreiche Auszeichnungen in Branchendiensten wie JUVE, WirtschaftsWoche, Chambers, Legal500 oder Focus Spezial.
Verteidigung von Führungskräften
Wir beraten und verteidigen Vorstände, Geschäftsführer und andere Führungskräfte in allen strafrechtlichen Fragestellungen und Situationen. Von der Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung und Rechtsbehelfsverfahren verteidigen die Anwälte unserer Praxisgruppe ihre Mandanten gegen den Vorwurf wirtschafts- und steuerstrafrechtlicher Verfehlungen in Verfahren der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte.
Zu unseren Mandanten gehören Vorstände börsennotierter Aktiengesellschaften, Vertriebsleiter, Geschäftsführer mittelständischer wie kommunaler Gesellschaften, Aufsichtsräte und Beiratsmitglieder.
Unternehmensverteidigung
Wir verteidigen Unternehmen im Verfahren zur Verhängung von Unternehmensgeldbußen (§ 30 OWiG) und Vermögenseinziehungen. In der strafrechtlichen Krise vertrauen uns deutsche und ausländische Banken, Handelsgesellschaften, Maschinenbauer, Stahl- und Rüstungskonzerne, Immobiliengesellschaften, Wertpapierhandelsgesellschaften, Fondsgesellschaften, Familienbetriebe und kommunale Gesellschaften.
Präventivberatung und strafrechtliche Begutachtung
Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben straf- oder sonstige rechtliche Risiken beinhaltet und welche Alternativen existieren, damit Sie Ihr Projekt risikolos durchführen. Von der Korruptionsprävention (etwa im Zusammenhang mit Einladungen und Geschenken) bis zum risikolosen Aktienverkauf (Stichwort Insiderhandel) begleiten wir Sie bei Ihrem Vorhaben und gewährleisten Rechtssicherheit.
Darüberhinaus begutachten wir komplexe strafrechtliche Fragestellungen, ggf. im Zusammenhang mit gesellschafts-, steuer- oder sonstigen rechtlichen Implikationen. Die Qualität unserer Begutachtung sichern wir durch wissenschaftlich fundiertes Arbeiten, durch Promotion nachgewiesene wissenschaftliche Qualität und Erfahrungen unserer Anwälte in Forschung und Lehre, u.a. an universitären Instituten.
Zeugenbeistandschaft
Zeugen in Wirtschaftsstrafverfahren haben das Recht auf einen anwaltlichen Zeugenbeistand. Wir beraten Zeugen über ihre Rechte und Pflichten, begleiten sie in die polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Vernehmung, schützen sie vor Selbstbelastung und sichern die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens.
Daneben begleiten wir Auskunftspersonen in Aufsichtsverfahren und unternehmensinternen Ermittlungen.
Selbstanzeigeberatung
Fehler passieren, und wo sie nachträglich entdeckt werden, sieht das Recht vielerorts Berichtigungspflichten vor. Selbst Straftaten lassen sich durch Berichtigungen früherer Angaben wieder gutmachen. Selbstanzeigen führen im Steuerrecht, im Außenwirtschaftsrecht und im Sozialversicherungsrecht zu Straf- und Bußgeldfreiheit.
Wir begleiten Ihre straf- und bußgeldbefreiende Selbstanzeige im Steuerrecht, Außenwirtschaftsrecht und Sozialversicherungsrecht und vertreten Sie gegenüber Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden. Unsere Expertise und die hohe Qualität unserer Arbeit schöpft sich aus hunderten Selbstanzeigefällen in schweizer, luxemburger, liechtensteiner und österreichischen Bankenfällen.
Compliance, interne Ermittlungen, Monitorship und Hinweisgebersysteme
Die Anwälte unserer Praxisgruppe Wirtschafts- und Steuerstrafrecht beraten zudem in allen Fragen der Compliance und interner Ermittlungen.
Mit unserem digitalen Hinweisgebersystem "WhistleFox" können Unternehmen, Behörden, Kommunen und Verbände die Auflagen aus der EU-Whistleblowing-Richtlinie und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mühelos erfüllen. Jetzt informieren:
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Durchsuchung und Beschlagnahme
Durchsuchung und Beschlagnahme sind typische Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren. Sie drohen Beschuldigten, Unverdächtigen und auch Unternehmen. Unser Erklärfilm zeigt, wie Sie eine Durchsuchung besser bewältigen.
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