Unternehmenshaftung im Vereinigten Königreich und in Deutschland – was Compliance-Teams wissen müssen
Mit der Einführung des neuen Straftatbestands „Failure to Prevent Fraud" (Versäumnis, Betrug zu verhindern) im Vereinigten Königreich und der Ausweitung der strafrechtlichen Unternehmenshaftung durch den „Crime and Policing Act 2026" sehen sich Unternehmen einer zunehmend komplexen Durchsetzungslandschaft gegenüber.
Unsere Referenten vergleichen die britischen Zurechnungs- und „Failure to Prevent"-Regelungen mit dem seit langem bestehenden deutschen Haftungsrahmen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und beleuchten die Auswirkungen auf Governance, Compliance und Risikomanagement.
Unser Partner beim Webinar: TLT LLP
Agenda
Im Webinar besprechen wir folgende Themen:
- Wann Unternehmen im Vereinigten Königreich und in Deutschland für das Fehlverhalten von Mitarbeitern und der Geschäftsführung haftbar gemacht werden können
- „Failure to Prevent Fraud" und die Zurechnung des Verhaltens leitender Mitarbeiter nach britischem Recht
- Aufsichtspflichten und Unternehmenshaftung nach dem deutschen OWiG
- Die Rolle von Compliance-Programmen, Betrugspräventionsmaßnahmen und organisatorischen Kontrollen
- Praktische Erkenntnisse für multinationale Unternehmen, die in beiden Rechtsordnungen tätig sind.
Referenten
- Ben Cooper, Partner bei TLT
- Meghan Millward, Senior Associate bei TLT
- Dr. Martin Ströhmann, LL.M. Senior Counsel bei HEUKING
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Termin
Mittwoch, 14. Oktober 2026, 09:00 Uhr