25.10.2021Fachbeitrag

Update Restrukturierung 13/2021 | Update Energie Nr. 21

Energiekrise – Was ist zu tun?

Energiekrise trifft Deutschland

Die globale Energiekrise trifft auch Deutschland: Die Großhandelspreise für Erdgas, Benzin und Strom sind zwischen Januar und Oktober um teilweise mehr als 400 Prozent angestiegen. Den drastischen Preisanstieg spüren nicht nur Verbraucher – auch Unternehmen sind betroffen. Die Krise betrifft die ganze Branche, von Energieversorgern und -händlern bis zu energieintensiven Unternehmen. Auch die Bezieher von Vorprodukten, deren Produktion energieintensiv ist, sehen sich erheblichen Preisanstiegen ausgesetzt. Was ist für diese Unternehmen jetzt zu tun?

Preisanpassungen, Lieferstopps, Kündigungen

Versorgerunternehmen erhöhen drastisch ihre Preise und setzen das Neukundengeschäft aus, andere Versorger, wie etwa die Deutsche Energiepool GmbH, erklären die außerordentliche Kündigung ihrer Strom- und Gaslieferverträge oder zeigen der Bundesnetzagentur an, ihre Lieferungen einzustellen. Darunter soll auch ein Grundversorger sein (siehe ZfK Newsletter vom 20. Oktober 2021). Energiehändler müssen neben der Bewältigung des neuen Preisniveaus unter Umständen auch noch höhere Sicherheiten für den Energiebezug stellen und geraten hierdurch in Schieflage, energieintensiven Industrieunternehmen schränken ihre Produktion ein oder setzen diese gar aus.

Erster Insolvenzantrag aufgrund Energiekrise

Mit dem Mittelstandsunternehmen Otima AG aus Neuhagen bei Berlin hat der erste Strom- und Gasanbieter bereits Insolvenz angemeldet – Grund sei der extreme Anstieg der Großhandelspreise. Weitere folgen. Bereits jetzt stark betroffen sind Unternehmen, die mit energieintensiven Produktionsmethoden arbeiten, insbesondere in den Branchen Baustoffe, Chemie, Glas, NE-Metalle, Papier und Stahl. Geht diesen Konzernen die Energie aus, werden sie produktionsunfähig. Und sind sie mangels Hedging von dem Preisanstieg direkt betroffen ohne diese Preisanstiege auf ihre Kunden umlegen zu können, so drohen Verluste, die existenzbedrohend werden können. Die Energiekrise bedroht Geschäftsmodelle und Existenzen.

Frühzeitige Kommunikation

Wenn Produktionsausfälle, Verlustproduktion oder gar Liquiditätsengpässe drohen, sollte frühzeitig eine konstruktive Kommunikation mit den betroffenen Geschäfts- und Handelspartnern aufgenommen werden.

Prüfung von Maßnahmen, etwa von Preisanpassungen, im Einzelfall

Insbesondere sollte die Möglichkeit von Preisanpassungen geprüft werden. Mitunter sehen langlaufende Lieferverträge entsprechende Möglichkeiten vor. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, sollten einvernehmliche Vertragsanpassungen, ggf. auch mit nur temporärer Wirkung bis zur Entspannung der Situation, erörtert werden. Ob und in welchem Umfang Preiserhöhungen außerhalb des vertraglich vereinbarten regulären Rahmens (etwa aufgrund von Wirtschaftsklauseln oder der Störung der Geschäftsgrundlage) zulässig sind, hängt stets vom Wortlaut des Vertrages und auch von den Umständen im Einzelfall ab (etwa von der Frage, wessen Risikosphäre die Umstände zuzuordnen sind).

Gleiches gilt für erklärte außerordentliche Kündigungen oder einen Lieferstopp. Dies gilt für alle Ebenen der Lieferkette, so dass die Rechte der Betroffenen jeweils im Einzelfall zu prüfen sind.

Analyse der Auswirkungen auf die eigene finanziellen Situation

Bedrohen die Preiserhöhungen sogar das Geschäftsmodell des betroffenen Unternehmens ist zudem auch aus insolvenzrechtlicher Sicht Handlung geboten. Zunächst ist diesen Unternehmen zu einer zügigen Analyse der Situation zu raten.

StaRUG als Alternative?

Wenn etwa Preisanpassungen nicht ausreichend oder nicht durchsetzbar sind, müssen weitere Maßnahmen zur Sanierung und Bewältigung der Krise erfolgen. Spätestens dann sind Überlegungen zur Sicherung der Liquidität und der Fortführungsprognose notwendig. Der Eintritt zwingender Insolvenzgründe sollte geprüft und vermieden werden. Vielfach wird dabei das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) genannt, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Es ermöglicht ein Restrukturierungsverfahren bzw. eine Sanierungsmoderation als Alternative zu einer andernfalls drohenden Insolvenz.

Keine Vertragsbeendigungsmöglichkeit gem. StaRUG, aber Restrukturierung der Passivseite möglich

Sowohl der Referenten- als auch der Regierungsentwurf zum StaRUG sahen einen Mechanismus zur vorzeitigen Lösung von Verträgen vor. Dieser wurde letztendlich aber unter Hinweis auf das Gebot der Vertragstreue noch aus dem Gesetz gestrichen. Die Anpassung und Beendigung gegenseitiger Verträge lässt sich mit den Instrumenten des StaRUG daher nicht erreichen. Immerhin bietet das StaRUG die Möglichkeit zur Restrukturierung der Passivseite durch teilkonsensuale Kürzung von Verbindlichkeiten. Vorteile des Restrukturierungsverfahrens gegenüber dem Insolvenz(plan)verfahren sind z.B. die Führung als nicht öffentliches Verfahren, wodurch die Stigmatisierung durch eine Insolvenz vermieden werden kann. Außerdem besteht die Möglichkeit der Bildung selektiver Gläubiger(gruppen) mit gruppenspezifischen Gestaltungsmöglichkeiten. Hinsichtlich für eine insgesamt verbindliche Mehrheitsentscheidung innerhalb jeder Gruppe sind 75 Prozent des Forderungsvolumens ausreichend.

Schutzschirmverfahren und Plansanierung, Vertragsbeendigungsmöglichkeiten gem. InsO

Kommt eine Restrukturierung gem. StaRUG nicht in Betracht,  steht Unternehmen bei Vorliegen drohender Zahlungsunfähigkeit und im Überschuldungsfall eine Sanierung im Wege des Schutzschirmverfahrens mit Insolvenzplansanierung offen, ggf. auch mittels Eigenverwaltung ohne Insolvenzverwalter. Bei diesem Vorgehen sieht die Insolvenzordnung (InsO) dann auch Vertragsbeendigungsmöglichkeiten durch Sonderkündigung und Wahlrechte vor.

Fazit

Die Energiekrise trifft die deutsche Wirtschaft empfindlich. Proaktives, zeitnahes und wohlüberlegtes Handeln der betroffenen Unternehmen ist angezeigt. Vor allem Energieversorger und -händler sowie Unternehmen mit energieintensiver Produktion sollten ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Möglichkeiten prüfen und in Bezug auf Vertragsanpassungen und Sanierungsmaßnahmen zügig handeln. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer energierechtlichen Expertise und unserem Restrukturierungsteam zur Seite.

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