07.06.2023Fachbeitrag

Update Energie Nr. 28

Klimaschutzverträge – das vorbereitende Verfahren hat begonnen!

Am 6. Juni 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das vorbereitende Verfahren für das Förderprogramm „Klimaschutzverträge“ offiziell eingeläutet. Klimaschutzverträge sind ein neuartiges Förderwerkzeug, das im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge (FRL KSV)“ den Weg hin zur Klimaneutralität in energieintensiven Industrien ebnen soll. Fördersummen im mittleren zweistelligen Milliardenbereich sind für das Programm angedacht und sollen in einem komplexen Gebotsverfahren an Bieter verteilt werden. Unternehmen, die ein Gebot abgeben möchten, müssen sich an dem vorbereitenden Verfahren beteiligen.

Ziel des Förderprogramms Klimaschutzverträge

Bis 2045 will die Bundesrepublik klimaneutral sein, was insbesondere für die in Deutschland ansässigen Industrie erhebliche Folgen hat, die ihre oftmals sehr energie- und emissionsintensive Produktion auf klimafreundliche Verfahren umstellen muss. Die hierfür erforderlichen Investitionen sind für viele Unternehmen kurzfristig nicht ohne Unterstützung zu stemmen, da die klimafreundlichen Anlagen heute oft noch erheblich teurer als herkömmliche fossile Technologien sind – sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb. Um dennoch zeitnah Investitionen in klimaschonende Produktionsmethoden anzukurbeln, wurde das Instrument der Klimaschutzverträge entwickelt. Dabei sollen die Mehrkosten der klimaschonenden Anlagen gegenüber konventionellen Referenzanlagen von staatlicher Seite übernommen werden, um Wettbewerbsfähigkeit herzustellen. Eine Bewerbung kommt dabei nicht nur für Großunternehmen in Betracht. Das Förderprogramm versteht sich auch als eine unmittelbare Mittelstandsförderung. Anlagen sind schon ab einem CO2-Ausstoß von 10 kt pro Jahr (bezogen auf das Referenzsystem) förderfähig. Insgesamt sollen mit dem Förderprogramm bis 2045 rund 350 Megatonnen CO2-Äquivalent unmittelbar eingespart werden.

Auktionierung von Klimaschutzverträgen

Für die Zuteilung der staatlichen Unterstützung bedient sich das Förderprogramm eines Auktionsverfahrens. Darin bieten Unternehmen darauf, wie viel Förderung sie mit ihrer klimafreundlichen Technologie für die Einsparung einer Tonne CO2 benötigen. Der Bieter berechnet dafür seine sog. Förderlücke, indem er die betriebswirtschaftliche Kalkulation einer klimafreundlichen Anlage mit der einer konventionellen Anlage vergleicht. Auf dieser Basis gibt er ein Gebot im Rahmen der vorgegebenen Parameter (u.a. Referenzsystem, dynamisierte Energieträger, Maximalgebot) ab. Einen Klimaschutzvertrag und die damit einhergehende staatliche Förderung erhalten die Unternehmen, denen die Umstellung bzw. Einsparung von CO2 besonders günstig gelingt. Durch diese Auktionen ist sichergestellt, dass Bieter die benötigte Förderung nach wettbewerblichen Maßstäben berechnen.

Funktionsweise der Klimaschutzverträge und mögliche Rückzahlungsverpflichtungen

Die Klimaschutzverträge funktionieren nach dem Konzept von CO2-Differenzverträgen (sog. Carbon Contracts for Difference). Basierend auf dem im Auktionsverfahren bezuschlagten Gebotspreis, dem sog. Basis-Vertragspreis, werden jährlich auf Basis der aktuellen CO2-Kosten und anderer Faktoren die tatsächlichen Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage berechnet, die wiederum den Zahlungsbetrag bestimmen. Sollte die klimafreundliche Produktion günstiger werden als die konventionelle, kehrt sich die Zahlung um und das geförderte Unternehmen muss die Mehreinnahmen an den Staat zahlen. Klimaschutzverträge laufen in der Regel über 15 Jahre. Wenn das grüne Produkt schon vor Ablauf dieser Laufzeit preissetzend wird, kann der Klimaschutzvertrag aufgehoben werden.

Zeitplan

Das vorbereitende Verfahren läuft zwei Monate ab dem 6. Juni 2023. Interessierte Unternehmen müssen innerhalb dieser Frist Informationen zu den von ihnen geplanten transformativen Vorhaben einreichen, wenn sie an dem späteren Gebotsverfahren teilnehmen wollen. Auf Grundlage der eingereichten Informationen wird das BMWK im Anschluss die Gebotsverfahren für die Vergabe der ersten Klimaschutzverträge durchführen. Das Gebotsverfahren soll noch in diesem Jahr stattfinden, wenn bis dahin die noch ausstehende Notifizierung der Europäischen Kommission erfolgt ist. Insoweit können sich auch noch Änderungen am Förderprogramm ergeben.

Ausblick

Auch wenn der bisherige Entwurf der Förderrichtlinie gerade in Bezug auf die variable Förderung noch Fragen offenlässt, bietet das Programm insbesondere auch Unternehmen mit kleineren Produktionsanlagen eine Chance, zeitnah auf eine klimafreundliche Produktion umzustellen. Es gilt daher, das vorbereitende Verfahren zu nutzen und sich im Feld der möglichen Förderempfänger zu positionieren.

 

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