30.08.2023Fachbeitrag

Update Energie Nr. 31

PV-Strategie des BMWK: Bundeskabinett beschließt Solarpaket I

Am 16. August 2023 hat die Bundesregierung im Kabinett das Solarpaket I beschlossen. Damit soll der PV-Ausbau auf der Freifläche und auf dem Dach insbesondere durch einen Bürokratieabbau beschleunigt werden. Verbände und Unternehmen begrüßen die neuen flexiblen Regelungen und erwarten eine gesteigerte Nachfrage nach Solartechnik.

Hintergrund: Neue PV-Strategie des BMWK

Das Solarpaket I ist das Ergebnis der im Mai veröffentlichten PV-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Darin präsentierte das BMWK neue Handlungsfelder und Maßnahmen für einen beschleunigten PV-Ausbau – aufgeteilt in die Solarpakete I und II.

Hintergrund der PV-Strategie ist das Ziel der Bundesregierung, spätestens bis 2035 eine nahezu klimaneutrale Stromversorgung zu gewährleisten. PV gehört als einer der günstigsten Energieträger zu den wichtigsten Stromerzeugungsquellen. Das EEG 2023 sieht bis zum Jahr 2030 eine installierte PV-Leistung von 215 GW als Ziel vor. Der jährliche Zubau soll von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026 verdreifacht werden.

Schwerpunkte des Solarpakets I

Um diese Ausbauziele zu erreichen, sind mit dem Solarpaket I zahlreiche Gesetzesänderungen vorgesehen. Schwerpunkte des Solarpakets I liegen neben dem Bürokratieabbau auf dem verstärkten Ausbau von Dach- und Flächen-PV, der Förderung von Biodiversität sowie der Stärkung von Bürgerbeteiligungen. Die neuen Maßnahmen sollen bestehende Hemmnisse abbauen und die Akzeptanz der Energiewende erhöhen. So werden Freiflächen künftig automatisch für die Nutzung als Solarpark freigegeben, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen worden ist (sog. Opt-Out-Regelung). Balkon-Solaranlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 2 kW müssen nur noch im Marktstammdatenregister eingetragen und nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden und für kleinere PV-Anlagen auf Dächern gilt das vereinfachte Netzanschlussverfahren. Entsprechende Regelungen im EEG werden mit dem Solarpaket I entweder flexibler gestaltet oder entfallen vollständig.

Recht auf Verlegung von Anschlussleitungen

Besonders praxisrelevant ist zudem die Einführung eines Wegerechts auf fremden Grundstücken für die Verlegung und den Betrieb von Anschlussleitungen. Dem Gesetzeswortlaut nach gilt das neue Wegerecht nicht nur für PV, sondern auch für andere EE-Anlagen, wie bspw. Windenergieanlagen. Bislang mussten Anlagenbetreiber mit jedem Grundstückseigentümer Gestattungsverträge aushandeln, wodurch sich zahlreiche PV-Projekte verzögert haben. Die Duldungspflicht der Grundstückseigentümer gegen Zahlung einer Entschädigung soll den PV-Ausbau beschleunigen und vereinfachen, trifft aber aufgrund des Eigentumseingriffs auf verfassungsrechtliche Bedenken.

Positive Reaktionen aus der Energiebranche

Die Reaktionen zum Solarpaket I sind überwiegend positiv. Den neuen Maßnahmen gingen zwei PV-Gipfel im BMWK voraus, bei denen die betroffene Branche ihre Praxiserfahrungen und entsprechende Bedürfnisse einbringen konnten. Besonders begrüßt werden der leichtere Zugang zu preiswertem Solarstrom für private und gewerbliche Verbraucher sowie der Bürokratieabbau und eine damit erwartete steigende Nachfrage nach Solartechnik in Deutschland.

Fazit und Ausblick

Das BMWK setzt mit den neuen Maßnahmen genau da an, wo bisher komplexe Regelungen den PV-Ausbau erschwert haben. Die Änderungen sollen Anfang 2024 in Kraft treten. Die Arbeiten am Solarpaket II werden direkt nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Solarpaket I erwartet. Dieses soll u. a. Maßnahmen zu vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und Erleichterungen für Parkplatz-, Agri- und Floating-PV enthalten. Es bleibt abzuwarten, wann das Kabinett das Solarpaket II beschließt und ob es die PV-Strategie so umsetzt, wie von betroffenen Verbänden und Unternehmen gewünscht.

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