10.11.2023Fachbeitrag

Update Energie Nr. 34

Einigung beim Industriestrompreis

Die Bundesregierung hat sich am 9. November 2023 auf ein Strompreispaket für die (energieintensive) Industrie geeinigt. Stromsteuersenkungen und Änderungen bei der Strompreiskompensation sollen die Industrie entlasten. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.

Ursprünglich hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck einen einheitlichen Industriestrompreis in Höhe von 6,0 Cent vorgeschlagen. Die Bundesregierung hat sich nun aber auf ein anderes Modell geeinigt, um die Industrie von den hohen Strompreisen zu entlasten: Unter anderem wird die Stromsteuer gesenkt und die Strompreiskompensation angepasst.

Danach soll in den Jahren 2024 und 2025 die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe von ca. 1,5 Cent/kWh auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent/kWh gesenkt werden. Die Stromsteuersenkung soll ggf. sogar für insgesamt fünf Jahre gelten, wenn eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt gesichert werden kann.

Zudem soll der sog. Selbstbehalt der Unternehmen bei der Strompreiskompensation entfallen, die eine Erstattung von CO2-Kosten zum Gegenstand hat. Die Strompreiskompensation soll außerdem für fünf Jahre verlängert werden. Für besonders energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, gelten darüber hinaus weitergehende Entlastungen bei der Strompreiskompensation im Rahmen des sog. Super Cap.

Das Strompreispaket soll neben der energieintensiven Industrie vor allem auch den Mittelstand und Handwerksbetriebe entlasten. Die Reaktionen aus der Wirtschaft sind gemischt. Während der Mittelstand die Ausweitung der Entlastungen auf einen größeren Kreis von Begünstigten begrüßt, kritisieren große energieintensive Unternehmen, dass die Entlastungen hinter den Erwartungen zurückbleiben. In jedem Fall sollen die Regelungen ab Januar 2024 gelten.

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