30.10.2023Fachbeitrag

Update Energie Nr. 33

Energiepreisbremsen sollen bis zum 30. April 2024 verlängert werden

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der sog. Energiepreisbremsen bis zum 30. April 2024 angekündigt. Ein entsprechender Verordnungsentwurf liegt vor. Die EU-Kommission muss der Verlängerung jedoch noch zustimmen. Kritik wird insbesondere an der kurzfristigen Umsetzung geübt, die die beteiligten Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt.

Regelungen des StromPBG und EWPBG

Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und das Erdgas- und Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG) sind seit dem 24. Dezember 2022 in Kraft. Sie sind eine Reaktion auf den starken Anstieg der Energiepreise als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Nach den Energiepreisbremsengesetzen werden die Preise für Strom, Gas und Wärme in Bezug auf 70 bzw. 80 % des Verbrauchs (sog. Entlastungskontingent) begrenzt. Für den Verbrauch, der das Entlastungskontingent übersteigt, gilt weiter der vertraglich vereinbarte Preis, um den Letztverbrauchern weiterhin einen Einsparanreiz zu geben.

Möglichkeit der Verlängerung der Energiepreisbremsen

Die Energiepreisbremsen sind grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2023 befristet. StromPBG und EWPBG sehen jedoch die Möglichkeit einer Verlängerung durch Rechtsverordnung bis zum 30. April 2024 vor. Die Bundesregierung hat von dieser Verlängerungsoption nun Gebrauch gemacht und am 20. Oktober 2023 einen Referentenentwurf der Preisbremsenverlängerungsverordnung (PBVV) veröffentlicht. Die Verlängerung der Energiepreisbremsen soll insbesondere weiter stabilisierende Wirkung auf den Energiemarkt haben und vor unerwarteten wirtschaftlichen Risiken schützen. Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hatte sich bereits im Oktober 2022 für eine Entlastung bis zum 30. April 2024 ausgesprochen.

Kritik

Die Meinungen aus der Energiebranche zur Verlängerung der Energiepreisbremsen sind gespalten: Zwar wird die Verlängerung im Grundsatz begrüßt. Kritisiert wird jedoch der Ablauf und Zeitplan der Verlängerung und, dass eine rechtsverbindliche Regelung voraussichtlich erst Mitte Dezember erfolgen wird. Die Bundesregierung habe die PBVV zu spät geplant und räume den Lieferanten zu wenig Zeit ein, die Verlängerung ab dem 1. Januar 2024 umzusetzen. Energieversorgungsunternehmen stünden dadurch vor Umsetzungsproblemen, beispielsweise bei ihren IT- und Abrechnungssystemen. Kritisiert wird zudem, dass Energieversorgungsunternehmen originäre Aufgaben des Staates nicht noch länger übernehmen könnten. Andere Interessengruppen sprechen sich für eine Verlängerung der Energiepreisbremsen bis 2030 aus, um weitere Schäden für die Wirtschaft abzuwenden.

Ausblick

Noch ist die Verlängerung der Energiepreisbremsen nicht endgültig beschlossen. Die Bundesregierung wartet derzeit auf die Zustimmung der Europäischen Kommission, die die Verlängerung beihilfenrechtlich genehmigen muss. Stimmt die Europäische Kommission der Verlängerung zu, müssen sich die betroffenen Unternehmen auf eine kurzfristige Umsetzung einstellen.

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