20.12.2008Projekt

Beratung bei der Gestaltung von Chefarztverträgen

Sowohl die Bundesärztekammer, der Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands als auch der Marburger Bund haben sich zu dem Mustervertrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft eher kritisch geäußert. Alle drei Institutionen empfehlen, Chefarztverträge individuell auszuhandeln und die konkrete Situation des jeweiligen Chefarztes und des Krankenhausträgers hinreichend zu berücksichtigen. Eine individuelle Anpassung von Chefarztverträgen sei unumgänglich.

Vor diesem Hintergrund berät Heuking Kühn Lüer Wojtek umfassend in sämtlichen Gestaltungsfragen. Von primärer Bedeutung sind in aller Regel Vergütungsfragen. Hierbei kommen sowohl leistungsbezogene Vergütungen als auch Fixgehälter in Betracht; denkbar sind darüber hinaus Kombinationen von fixen und variablen Gehaltskomponenten, Zielvereinbarungen, Bonusregelungen sowie Wertsicherungsklauseln. Die Vergütungsvereinbarungen müssen dabei stets dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung tragen. Im Hinblick auf die Vergütungsabreden, insbesondere bei stationären Liquidationseinnahmen, entstehen regelmäßig steuerliche Probleme; auch insoweit bieten wir eine umfassende Beratung an.

Neben den vergütungsrechtlichen Abreden sind in Chefarztverträgen arbeits- und sozialrechtliche Aspekte von erheblicher Relevanz. Regelmäßig bedarf ein Chefarztvertrag für beide Seiten akzeptierbare Kündigungsregelungen. Von Interesse kann ferner die Befristung des Vertrages, die Vereinbarung von zulässigen Nebentätigkeiten und die Ausgestaltung von Sozialleistungen durch den Arbeitgeber sein. Auch Haftungsabreden sollten nicht fehlen.

Im Vordergrund bei unserer Beratung steht jedoch stets die individuelle Situation der beteiligten Parteien. Unsere Aufgabe ist es daher, einen angemessenen Interessenausgleich zu finden und diesen rechtlich abzusichern.

Dr. Hans Gummert, Yvonne Janette Klimke, beide Düsseldorf
Kay Jacobsen, Hamburg

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