Wir unterstützen Sie pragmatisch und lösungsorientiert bei der regelkonformen Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung, der Bestimmung der Rollen in der Verpackungslieferkette und der Einhaltung aller verpackungsrechtlichen Pflichten.
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40) der EU ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie betrifft alle Unternehmen in der gesamten Wertschöpfungskette, die Verpackungen herstellen, befüllen, in Verkehr bringen, vertreiben und importieren.
Wir helfen Ihnen dabei, die Anforderungen dieser Verordnung rechtssicher umzusetzen.
Ab wann gilt die EU-Verpackungsverordnung
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 12. August 2026 | Allgemeiner Geltungsbeginn; u.a. Stoffverbote (PFAS für Lebensmittelkontakt), Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung |
| 12. August 2027 | Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) vollständig anwendbar |
| 12. August 2028 | Harmonisierte Kennzeichnung (Materialzusammensetzung) |
| 12. Februar 2029 | QR-Code-Pflicht für wiederverwendbare Verpackungen |
| 01. Januar 2030 | Recyclingfähigkeit (mind. Stufe C), Mindestrezyklatanteile (10–35 %), Leer-raumvorgaben |
| 01. Januar 2038 | Recyclingfähigkeit mind. Stufe B (≥ 80 %) |
| 01. Januar 2040 | Erhöhte Rezyklatanteile (25–65 %) |
Wie unterstützt HEUKING?
Viele Unternehme bewerten bereits die Verpackungsgrundlagen der eigenen Produkte rechtlich falsch. Dies kann dazu führen, dass Aufgaben übernommen werden, ohne dies zu müssen oder Pflichten übersehen werden, die eine Sanktion nach der PPWR zur Folge haben können
Wir machen den Readiness-Check für Sie und bewerten ihre Verpackungen nach den Vorgaben der PPWR. Wir unterstützen Sie auch Ihre Verpackungsprozesse zu verstehen und richtig zu bewerten, bevor Sie Dinge tun, die nicht erforderlich sind oder sich einem Vertriebsverbot aussetzen, weil zwingende Pflichten außer Acht gelassen werden.
Factsheet zur PPWR
Erste Hilfe zur EU-Verpackungsverordnung
Daten und Fakten rund um die neue EU-Verpackungsverordnung auf einen Blick zum Download.
Unsere Leistungen
FAQ - Häufige Fragen
Die PPWR lässt offen, was Verpackungsmaterial ist und wie daraus eine Verpackung wird. Für den Anwender ist das aber der entscheidende Punkt, um die Verordnung richtig anzuwenden. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten.
Es gibt u.a. Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Transportverpackungen und Serviceverpackungen. Wie eine Verpackung i.S.d. PPWR entsteht, ist je nach Verpackungstyp nicht immer gleich. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen, damit Sie nicht schon an diesem Punkt falsch abbiegen.
Seine Pflichten nach der PPWR kann ein Unternehmen nur verstehen, wenn es seine Rolle als Wirtschaftsakteur in der Verpackungslieferkette sauber bestimmt hat. Dieser Schritt steht nicht nur am Anfang der Prüfung, sondern erfordert vor allem eine genaue Beschäftigung mit den eigenen Verpackungsprozessen. Es ist unsere Aufgabe, dass Sie an diesem Punkt richtig starten.
Was umgangssprachlich gleich klingt, hat nach der PPWR rechtlich eine völlig andere Bedeutung mit sehr unterschiedlichen Aufgaben. Nur wer diese Rollen sauber auseinander halten kann, wird hier weiter kommen.
Um diese Frage ist ein handfester Streit entbrannt mit einem offenen Ergebnis. Es geht um die Verantwortlichkeit in der Verpackungslieferkette. Eine saubere rechtliche Prüfung des Herstellungsprozesses der Verpackungen wird Ihnen helfen, die eigene Rolle zu verstehen.
Es gibt immer wieder Überlegungen, die eigene Verantwortlichkeit in der Verpackungslieferkette zu verschieben. Die Grenzen hierfür sind jedoch sehr beschränkt. Wer hier die falschen Schlüsse zieht, befindet sich rechtlich auf sehr dünnem Eis.
Auch wenn die EU die Verpackungsregeln nur für den EU-Binnenmarkt vorgeben darf, sind viele Unternehmen aus Ländern außerhalb der EU von der PPWR betroffen. Es ist daher wichtig, dass diese Länder bei der Umsetzung der PPWR richtig eingebunden werden.
Es ist unklar, wann bei Verpackungen der Importfall eintritt und ein Unternehmen in der EU die Pflichten als Importeur erfüllen muss. Hier gilt es zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Schritte umzusetzen.
Wie kann man die Kennzeichnungspflichten aus verschiedenen Gesetzen (z.B. GPSR und PPWR) rechtssicher umsetzen?
Das EU-Recht kennt viele Kennzeichnungsvorgaben für Verpackungen und Produkte. Teilweise sind die gleichen Angaben nach verschiedenen Gesetzen erforderlich. Hier gilt es nicht nur den Überblick zu bewahren, sondern die jeweiligen Anforderungen der einzelnen Gesetze rechtskonform umzusetzen.
Gerade bei grenzüberschreitenden Fällen können Unternehmen Dritte einschalten, die es bei der Umsetzung der PPWR-Pflichten in anderen Mitgliedsstaaten unterstützen. Diese Möglichkeiten sollte man kennen und sinnvoll einsetzen.
Wer Verpackungen ändert, muss nach Zeitpunkt des Eingriffs mit einer neuen Rechtslage rechnen. Hier gilt es kühlen Kopf zu bewahren und die Situation richtig einzuschätzen.
Die PPWR kennt keine Übergangsfrist. Daher ist es wichtig zu wissen, ob ein Unternehmen eingelagerte Ware noch verkaufen darf.
Es sind nicht nur die Bußgelder, die bei Verstößen drohen. Problematisch wird es auch, wenn Vertriebsverbote drohen. Daher ist es für alle Wirtschaftsakteure wichtig, mögliche Rechtsfolgen zu kennen und die daraus folgenden Risiken richtig einzuschätzen.