Corporate Social Responsibility (CSR)

Nachhaltiges Wirtschaften

Die Anwältinnen und Anwälte unserer Taskforce Corporate Social Responsibility (CSR) beraten Sie in sämtlichen Bereichen des aktuellen und dynamischen Themenfeldes Wirtschaft, Umwelt und Menschenrechte.

Unsere Wirtschaft ist global: ob Chips für Computer und Smartphone oder Bauteile für die Automobilindustrie und den Maschinenbau, ob Textilien oder Lebensmittel – aufgrund einer hohen internationalen Verflechtung stammen fast alle Produkte aus weltweiten Lieferketten. In der Diskussion um Nachhaltigkeit in der Wirtschaft setzt sich zunehmend der Gedanke durch, dass Unternehmen dafür Verantwortung übernehmen sollten, dass sie selbst, wie auch ihre Zulieferer, Menschenrechte und Umweltstandards einhalten.

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Corporate Social Responsibility (CSR) steht für den freiwilligen Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung und bedeutet verantwortliches unternehmerisches Handeln aller Marktteilnehmer. Es geht im Kern um eine sozial, ökologisch und ökonomisch verantwortungsvolle Unternehmensführung, die in die gesamte Wertschöpfungskette hineinwirkt. Viele Unternehmen verpflichten ihre Vertragspartner im Rahmen von Verhaltenskodizes oder CSR-Vereinbarungen dazu, Mindeststandards beim Arbeitsschutz einzuhalten und Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Diskriminierungen in ihren Unternehmen und bei ihren Zulieferern nicht zu dulden. Die freiwillige Übernahme sozialer Verantwortung erfährt aktuell eine Verrechtlichung hin zu verbindlichen Gesetzesvorgaben. Ansätze von Corporate Social Responsibility finden sich z.B. bereits heute etwa im Mindestlohngesetz (MiLoG).

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat bereits 2011 Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Sie stellen ein globales Instrument zur Behebung und Verhütung von Menschenrechtsverletzungen in Wirtschaftszusammenhängen dar. Darauf aufbauend hat die Weltgemeinschaft 2015 die Agenda 2030 mit 17 globalen Zielen für eine bessere Zukunft beschlossen.

Auf deutscher Ebene initiierte die Bundesregierung 2016 den Nationalen Aktionsplan – Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Da offenbar nur wenige Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette nachkommen, hat sich die Bundesregierung 2021 nach langwierigen politischen Verhandlungen auf das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) geeinigt, das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

In Frankreich (Loi de Vigilance), den Niederlanden (Wet Zorgplicht Kinderarbeid) und Großbritannien (Modern Slavery Act) gibt es bereits verpflichtende Regelungen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit in der Lieferkette.

Nach dem knappen Scheitern der Volksabstimmung über die „Konzern-Verantwortungsinitiative“ in der Schweiz im November 2020 ist der Gesetzesvorschlag des schweizerischen Parlaments mit weitgehenden Berichtspflichten für Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Arbeitnehmerschutz, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung in Kraft getreten.

Im Rahmen ihres European Green Deal hat die Europäische Union eine ganze Reihe von Gesetzesinitiativen zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten gestartet, die den Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards zum Gegenstand haben, aber auch die Transformation Europas zum ersten klimaneutralen Kontinent voranbringen sollen.

Veröffentlichungen

Kaufland will sich freizeichnen: Schwarz-Tochter fordert „Sondervereinbarung“ zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Kräftiger Gegenwind von Herstellerseite
Lebensmittelzeitung, 16. Dezember 2022
BAFA Fragebogen wirft Fragen auf
Lebensmittelzeitung Heft 42, 21. Oktober 2022
Die angemessene Risikoanalyse gemäß § 5 LkSG
Compliance Berater, 25. August 2022
Vorschlag für ein „EU-Lieferkettengesetz“: Künftige Nachhaltigkeitspflichten für Unternehmen in Europa
Compliance Business, 30. Juni 2022
Kritische Bestandsaufnahme des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG): Ziemlich viele Pflichten
unternehmermagazin, 31. Mai 2022

Weitere Veröffentlichungen

Sorgfalt muss sein - Neue Lieferkettengesetze in Deutschland und Europa: Auf was sich Unternehmen einstellen müssen
Verantwortung - Das Magazin für Nachhaltigkeit, CSR und innovatives Wachstum vom F.A.Z. Institut, November 2021  
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Eine Herausforderung (auch) für die deutsche Automobilindustrie
RAW, September 2021,
gemeinsam mit Dr. Christoph Schork, LL.M., Birgit Schreier
Neues Lieferkettengesetz: Sorgfaltspflichten für Unternehmen
Deutsche Handwerks Zeitung, 04. Mai 2021
Das neue Lieferkettengesetz - Wie können sich Unternehmen vorbereiten?
Nachrichten für Außenhandel, 11. März 2021,
gemeinsam mit Dr. Christoph Schork, LL.M., Birgit Schreier, Anna-Lena Glander
Neue gesetzliche Vorgaben für Supply-Chain-Compliance
ComplianceBusiness, Ausgabe 3, September 2020, S. 8-11,
gemeinsam mit Birgit Schreier, Dr. Christoph Schork, LL.M., Anna-Lena Glander

Vorträge

Lieferkettengesetz: Der Countdown für den Mittelstand läuft!
Online-Seminar, 14. Juni 2023
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement: Vertragliche Ausgestaltung der Zulieferer- und Geschäftspartnerbeziehung
Vortrag IHK Köln, 31. Januar 2023
Das neue Lieferkettengesetz - Was kommt auf den Mittelstand zu?Das neue Lieferkettengesetz - Was kommt auf den Mittelstand zu?
IHK Münster / Osnabrück, 21. November 2022
EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen
Nachhaltigkeitstalk GS1, 8. März 2022
Das neue Lieferkettengesetz - Bedeutung und Folgen für Unternehmen
F.A.Z. Institut, 23. Juni 2021

Die Anwältinnen und Anwälte unserer Taskforce Corporate Social Responsibility (CSR) beraten Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Organisationen in sämtlichen Bereichen des aktuellen und dynamischen Themenfeldes Wirtschaft, Umwelt und Menschenrechte.

Unsere Leistungen umfassen hierbei Folgendes:

Laufende Beratung und Monitoring der Rechtslage

Wir geben Ihnen einen Überblick über die bereits bestehenden nationalen, europäischen und internationalen gesetzlichen Vorgaben des nachhaltigen Wirtschaftens und halten Sie über alle aktuellen Gesetzgebungsaktivitäten und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen auf dem Laufenden.

Zudem beraten wir Sie, wie Sie frühzeitig die richtigen Schritte einleiten, um die gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen CSR, Menschenrechte, Sozialstandards, Nachhaltigkeit und Umwelt effektiv und wirtschaftlich sinnvoll in Ihrem Unternehmen umzusetzen und (ggf. sanktionsbedrohte) Verstöße zu vermeiden.

Umsetzung von Sorgfaltspflichten

Wir prüfen die Sie treffenden Sorgfaltspflichten und unterstützen Sie bei der Etablierung, Umsetzung und Aktualisierung der entsprechenden Maßnahmen, damit Ihr Unternehmen keine negativen Folgen wie Vertragsstrafen, Bußgelder oder den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen fürchten muss.

Auch bieten wir Schulungen, Workshops und Qualifizierungsmaßnahmen für die dies betreffenden und für diese Themen verantwortlichen Mitarbeiter und Führungskräfte Ihres Unternehmens zu den genannten Themen an.

Risikomanagement und Risikoanalyse

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der erforderlichen (Aktualisierung der) Risikoanalyse sowie Etablierung eines angemessenen Risikomanagements. 

Wir analysieren mit Ihnen die bisherigen Maßnahmen Ihres Unternehmens zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Nachhaltigkeitsanforderungen.

Wir prüfen, welche Schritte Ihr Unternehmen umsetzen muss, um die neuen Anforderungen des Lieferkettengesetzes und die Anforderungen an eine nachhaltige Unternehmensführung einzuhalten.

Beschwerdeverfahren und Beschwerdemanagement

Wir richten für Ihr Unternehmen ein gesetzeskonformes und angemessenes unternehmensinternes Beschwerdeverfahren und Beschwerdemanagement (z.B. eine Whistleblower-Hotline) ein und unterstützen Sie bei der Erstellung der entsprechenden Verfahrensordnung.

Compliance-, Risiko- und Lieferketten-Managementsystem

Wir entwickeln und implementieren effektive Compliance- und Risiko-Management-Systeme für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten oder unterstützen dabei, bestehende Systeme um den Baustein der „Supply Chain Compliance“ zu erweitern.

Wir entwerfen für Sie maßgeschneiderte Regelwerke und Verhaltenskodizes (Supplier Codes of Conduct, Business Codes, CSR-Vereinbarungen, Grundsatzerklärungen zu Menschenrechten).

Zudem entwickeln wir für Ihr Unternehmen ein Konzept für ein effektives regelkonformes Lieferkettenmanagement, wir definieren Ihre künftige Lieferkettenpolitik und etablieren Frühwarnsysteme.

Falls gewünscht, prüfen wir auch Ihre Vertriebs- und Lieferverträge und passen diese mit Ihnen im Hinblick auf Compliance-, CSR- und Nachhaltigkeitsanforderungen an.

Berichts- und Meldewesen

Wir entwickeln und etablieren mit Ihnen ein geeignetes Nachhaltigkeits- und CSR-Berichts- und Meldewesen gegenüber Kunden, Behörden und der Öffentlichkeit, das den gesetzlichen Anforderungen genügt und die positive Unternehmenskommunikation Ihres Unternehmens unterstützt.

Unternehmenstransaktionen

Wir prüfen CSR-Themen und die Einhaltung von Menschenrechten im Rahmen von Unternehmenstransaktionen (Compliance- und Human Rights Due Diligence), machen eine Risiko- und Folgenbewertung und setzen die Empfehlungen und Ergebnisse unserer Prüfungen mit Ihnen in Ihrem Unternehmen um.

Krisenmanagement und Verfahrensvertretung

Wir begleiten Sie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten sowie behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit Menschenrechtsverstößen, bei Sorgfaltspflichtenverstößen und bei Streitigkeiten in globalen Lieferketten. Hierzu zählt auch die strategische Beratung im Vorfeld solcher Auseinandersetzungen, damit Sie zu jedem Zeitpunkt optimal aufgestellt sind.

Wir beraten Sie zu Themen der Haftung Ihrer Geschäftsführer und Vorstände bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten. Wir verteidigen und vertreten Unternehmen und ihre Leitungspersonen auch im Rahmen etwaiger Straf- oder Bußgeldverfahren und im Falle einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme.

Bestehen Anhaltspunkte, dass beispielsweise einer Ihrer Geschäftspartner (ggf. zu Lasten Ihres Unternehmens) gegen entsprechende Pflichten verstoßen hat, und möchten Sie hiergegen vorgehen, beraten wir Sie gern auch im Zusammenhang mit der Erstattung von Strafanzeigen oder Anzeigen gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.

In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch bei allen Reputationsthemen für Ihr Unternehmen im Zusammenhang mit CSR und unterstützen Ihr Krisenmanagement.

Interne Ermittlungen

Beim Verdacht eines Verstoßes gegen CSR-Vorgaben unterstützen wir Sie bei der Durchführung interner Ermittlungen und nehmen die erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen in enger Abstimmung mit den Unternehmensverantwortlichen – sowie die gegebenenfalls später erforderliche Kommunikation gegenüber den zuständigen Behörden – für Sie vor.

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