Sustainable Corporate Governance

SUSTAINABLE ECONOMIC ACTIVITY

Nachhaltige Unternehmensführung (Sustainable Corporate Governance) ist seit Langem ein integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie vieler Unternehmen, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung.

Wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeitskriterien

Die zunehmende gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Nachhaltigkeitskriterien führt dazu, dass diese immer stärker in die Corporate Governance von Unternehmen integriert werden. Dies wird auch durch zahlreiche Gesetzesinitiativen auf nationaler und europäischer Ebene unterstützt, die Unternehmen dazu verpflichten, ihre Corporate Governance an diversen Nachhaltigkeitszielen auszurichten.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Am 10. November 2022 verabschiedete das Europäische Parlament die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die eine umfassende Änderung der bisherigen CSR-Richtlinie für den Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellt. Im Zuge der Vorschläge für eine sogenannten EU-Omnibusverordnung wird eine Verschiebung der CSRD um 2 Jahre bis 2028 und eine Einschränkung der Reichweite der Regeln diskutiert. Demnach sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden berichtspflichtig sein. KMU können jedoch freiwillig nach einem limitierten Berichtsstandard, der an die Vorschläge der VSME angelehnt ist, berichten.

Nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht

Die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (RL 2014/95/EU) führte die Pflicht zur Aufnahme einer nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht ein. Diese umfasst Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten sowie der Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Überarbeitung der CSR-Richtlinie

Im April 2021 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie vor, der im Februar 2022 durch den Europäischen Rat modifiziert wurde. Im Juni 2022 erzielten Rat und Parlament eine politische Einigung, die Grundlage für die nun verabschiedete Fassung der CSRD ist. Die wichtigsten Änderungen haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Regulierung einer langfristigen und nachhaltigen Unternehmensführung

Ein weiteres EU-Projekt zielt auf die Regulierung einer langfristigen und nachhaltigen Unternehmensführung und -überwachung (Sustainable Corporate Governance) ab. Dies könnte insbesondere die Richtlinien 2017/1132 (Aspekte des Gesellschaftsrechts) und 2007/36 (Ausübung von Aktionärsrechten in börsennotierten Gesellschaften) betreffen. Konkrete Handlungsfelder sind derzeit noch offen.

Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) 2022

Am 27. Juni 2022 trat der neue Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in Kraft. Dieser wurde an das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität und das Zweite Führungspositionen-Gesetz angepasst. Die neuen Grundsätze und Empfehlungen betonen die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit bei der Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen.

Wesentliche Änderungen und Empfehlungen:

  • Der Vorstand soll Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Sozial- und Umweltfaktoren identifizieren und bewerten.
  • Die Unternehmensstrategie soll neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Ziele umfassen.
  • Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem soll nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken.
  • Der Aufsichtsrat soll über Expertise in Nachhaltigkeitsfragen verfügen.

Mit der Kodexreform 2022 wird die Bedeutung von Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Kriterien in die Corporate Governance integriert und zu einem wichtigen Bestandteil der Tätigkeit von Vorständen und Aufsichtsräten. Eine ausführliche Darstellung der wesentlichen Änderungen sowie Empfehlungen für die Praxis finden Sie in diesem Beitrag.

Veröffentlichungen

Kaufland will sich freizeichnen: Schwarz-Tochter fordert „Sondervereinbarung“ zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Kräftiger Gegenwind von Herstellerseite
Lebensmittelzeitung, 16. Dezember 2022
BAFA Fragebogen wirft Fragen auf
Lebensmittelzeitung Heft 42, 21. Oktober 2022
Die angemessene Risikoanalyse gemäß § 5 LkSG
Compliance Berater, 25. August 2022
Vorschlag für ein „EU-Lieferkettengesetz“: Künftige Nachhaltigkeitspflichten für Unternehmen in Europa
Compliance Business, 30. Juni 2022
Kritische Bestandsaufnahme des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG): Ziemlich viele Pflichten
unternehmermagazin, 31. Mai 2022

Weitere Veröffentlichungen

Sorgfalt muss sein - Neue Lieferkettengesetze in Deutschland und Europa: Auf was sich Unternehmen einstellen müssen
Verantwortung - Das Magazin für Nachhaltigkeit, CSR und innovatives Wachstum vom F.A.Z. Institut, November 2021  
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Eine Herausforderung (auch) für die deutsche Automobilindustrie
RAW, September 2021,
gemeinsam mit Dr. Christoph Schork, LL.M., Birgit Schreier
Neues Lieferkettengesetz: Sorgfaltspflichten für Unternehmen
Deutsche Handwerks Zeitung, 04. Mai 2021
Das neue Lieferkettengesetz - Wie können sich Unternehmen vorbereiten?
Nachrichten für Außenhandel, 11. März 2021,
gemeinsam mit Dr. Christoph Schork, LL.M., Birgit Schreier, Anna Lena Glander
Neue gesetzliche Vorgaben für Supply-Chain-Compliance
ComplianceBusiness, Ausgabe 3, September 2020, S. 8-11,
gemeinsam mit Birgit Schreier, Dr. Christoph Schork, LL.M., Anna Lena Glander

Vorträge

Lieferkettengesetz: Der Countdown für den Mittelstand läuft!
Online-Seminar, 14. Juni 2023
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement: Vertragliche Ausgestaltung der Zulieferer- und Geschäftspartnerbeziehung
Vortrag IHK Köln, 31. Januar 2023
Das neue Lieferkettengesetz - Was kommt auf den Mittelstand zu?Das neue Lieferkettengesetz - Was kommt auf den Mittelstand zu?
IHK Münster / Osnabrück, 21. November 2022
EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen
Nachhaltigkeitstalk GS1, 8. März 2022
Das neue Lieferkettengesetz - Bedeutung und Folgen für Unternehmen
F.A.Z. Institut, 23. Juni 2021

Die Anwältinnen und Anwälte unserer Taskforce Corporate Social Responsibility (CSR) beraten Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Organisationen in sämtlichen Bereichen des aktuellen und dynamischen Themenfeldes “Nachhaltiges Wirtschaften“ und zu Lieferkettenspezifischen Themen.

Unsere Leistungen umfassen hierbei Folgendes:

Laufendes Monitoring der Rechtslage

Wir geben Ihnen einen Überblick über die bereits bestehenden nationalen, europäischen und internationalen gesetzlichen Vorgaben des nachhaltigen Wirtschaftens und halten Sie über alle aktuellen Gesetzgebungsaktivitäten und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen auf dem Laufenden.

Zudem beraten wir Sie, wie Sie frühzeitig die richtigen Schritte einleiten, um die gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen CSR, Menschenrechte, Sozialstandards, Nachhaltigkeit und Umwelt sowie ESG effektiv und wirtschaftlich sinnvoll in Ihrem Unternehmen umzusetzen und (ggf. sanktionsbedrohte) Risiken und Verstöße zu vermeiden.

Umsetzung von Sorgfaltspflichten

Wir behalten für Sie die Sie treffenden Sorgfaltspflichten im Auge und unterstützen Sie bei der Etablierung, Umsetzung und Aktualisierung der entsprechenden Maßnahmen, damit Ihr Unternehmen keine negativen Folgen wie Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüche, Bußgelder oder andere Nebenfolgen wie den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen fürchten muss.

Auch bieten wir Schulungen, Workshops und Qualifizierungsmaßnahmen für die dies betreffenden und für diese Themen verantwortlichen Mitarbeitenden und Führungskräfte Ihres Unternehmens zu den genannten Themen an.

Risikomanagement und Risikoanalyse

Wir unterstützen Sie bei der erforderlichen Risikoanalyse sowie Etablierung eines angemessenen Risikomanagements oder auch der Aktualisierung derselben. Wir analysieren mit Ihnen die bisherigen Maßnahmen Ihres Unternehmens zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Nachhaltigkeitsanforderungen.

Wir prüfen, welche Schritte Ihr Unternehmen umsetzen muss, um die gesetzlichen wie sonstigen Anforderungen an eine nachhaltige Unternehmensführung einzuhalten.

Beschwerdeverfahren und Beschwerdemanagement

Wir richten für Ihr Unternehmen ein gesetzeskonformes und angemessenes unternehmensinternes Beschwerdeverfahren und Beschwerdemanagement (z.B. eine Whistleblower-Hotline) ein und unterstützen Sie bei der entsprechenden internen Kommunikation.

 Compliance-, Risiko- und Lieferketten-Managementsystem (CMS)

Wir entwickeln und implementieren effektive Compliance- und Risiko-Management-Systeme (CMS) für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten, auch in globalen Lieferketten, oder unterstützen dabei, bestehende Systeme um den Baustein der „Supply Chain Compliance“ zu erweitern.

Wir entwerfen für Sie maßgeschneiderte Regelwerke und Verhaltenskodizes (Supplier Codes of Conduct, Business Codes, CSR-Vereinbarungen, Grundsatzerklärungen zu Menschenrechten).

Zudem entwickeln wir für Ihr Unternehmen ein Konzept für ein effektives regelkonformes Lieferkettenmanagement, wir definieren Ihre künftige Lieferkettenpolitik und etablieren Frühwarnsysteme.

Falls gewünscht, prüfen wir auch Ihre Vertriebs- und Lieferverträge und passen diese mit Ihnen im Hinblick auf Compliance-, CSR- und Nachhaltigkeitsanforderungen an.

Berichts- und Meldewesen

Wir entwickeln und etablieren mit Ihnen ein geeignetes Nachhaltigkeits- und CSR-Berichts- und Meldewesen gegenüber Kunden, Behörden und der Öffentlichkeit, das den gesetzlichen Anforderungen genügt und die positive Unternehmenskommunikation Ihres Unternehmens unterstützt.

Unternehmenstransaktionen

Wir prüfen CSR-Themen und die Einhaltung von Menschenrechten im Rahmen von Unternehmenstransaktionen (Compliance- und Human Rights Due Diligence), machen eine Risiko- und Folgenbewertung und setzen die Empfehlungen und Ergebnisse unserer Prüfungen mit Ihnen in Ihrem Unternehmen um.

Krisenmanagement und Verfahrensvertretung

Wir begleiten Sie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten sowie behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit Menschenrechtsverstößen, bei Sorgfaltspflichtenverstößen und bei Streitigkeiten in globalen Lieferketten. Hierzu zählt auch die strategische Beratung im Vorfeld solcher Auseinandersetzungen, damit Sie zu jedem Zeitpunkt optimal aufgestellt sind.

Wir beraten Sie zu Themen der Haftung Ihrer Geschäftsführer und Vorstände bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten. Wir verteidigen und vertreten Unternehmen und ihre Leitungspersonen auch im Rahmen etwaiger Straf- oder Bußgeldverfahren sowie im Falle einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme.

Bestehen Anhaltspunkte, dass beispielsweise einer Ihrer Geschäftspartner (ggf. zu Lasten Ihres Unternehmens) gegen entsprechende Pflichten verstoßen hat, und möchten Sie hiergegen vorgehen, beraten wir Sie gern auch im Zusammenhang mit dem diesbezüglich gebotenen Vorgehen, beispielsweise der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder auch der Erstattung von Anzeigen gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.

In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch bei allen Reputationsthemen für Ihr Unternehmen im Zusammenhang mit CSR und unterstützen Ihr Krisenmanagement.

Interne Ermittlungen

Beim Verdacht eines Verstoßes gegen CSR-Vorgaben unterstützen wir Sie bei der Aufklärung des Verdachtsfalls und der Durchführung interner Untersuchungen und nehmen die erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen für Sie vor. Auch übernehmen wir gerne die die gegebenenfalls später erforderliche Kommunikation gegenüber den zuständigen Behörden und beraten Sie in Zusammenhang mit der internen sowie externen Kommunikation.

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