Bereich IT

Digitale Transformation

Im Regelfall wird die digitale Transformation zwar von der Geschäftsleitung initiiert, jedoch von der IT-Abteilung technisch umgesetzt. Nachfolgend stellen wir Ihnen daher beispielhaft einige typische Beispiele der digitalen Transformation dar, mit denen sich die IT-Abteilungen unserer Mandanten beschäftigen und bei denen wir mit Beratung unterstützen. Neben den allgemeinen Themen der datengetriebenen Geschäftsmodelle und des E-Commerce geht es hierbei insbesondere um regulierte Sektoren wie Automotive, Verkehr, Banken, Energie, Gesundheit und Versicherung.

Datengetriebene Geschäftsmodelle

Die globale Wirtschaft stellt zunehmend auf datengetriebene Geschäftsmodelle um und wechselt von „Offline“-Abläufen in „Online“-Prozesse.

Praxisgruppe IP, Media & Technology

Dies bedeutet jedoch auch eine deutliche Erhöhung der digitalen Verarbeitungsprozesse, also die Erhebung, Nutzung und ggf. Weitergabe (personenbezogener) Daten. Hier spielt natürlich der Datenschutz eine erhebliche Rolle, denn nach Art. 6 DSGVO bedarf jeder Verarbeitungsvorgang einer gesonderten Rechtsgrundlage.

Aber auch der Schutz von Betriebsgeheimnissen (Geschäftsgeheimnisgesetz) erhält eine steigende Bedeutung. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Entwicklung, Umsetzung und Implementierung dieser digitalen Geschäftsmodelle im Unternehmen und sichern diese hierbei zur Vermeidung etwaiger Bußgelder rechtlich ab.

E-Commerce

Der E-Commerce ist möglicherweise der wichtigste Treiber der Digitalisierung und bietet die Chance, das eigene Unternehmen in allen Organisations- und Vertriebsbereichen an die digitalen Fortschritte anzupassen sowie damit auch wettbewerbsfähig zu bleiben.

 Praxisgruppe Vertriebsrecht  Praxisgruppe IP, Media & Technology

In einem internationalen Markt sind hierbei auch internationale Vorschriften zu beachten. Dieses Zusammentreffen von nationalen und internationalen Gesetzen, die bei dem Online-Verkauf zu beachten sind, stellt Unternehmen vor die Herausforderung, den Vertrieb auf alle lokal geltenden Gesetze zuzuschneiden. Wir beraten unsere Mandanten (häufig mit Unterstützung unserer internationalen Netzwerkpartner) hinsichtlich der Erstellung und Betreibung von E-Commerce-Produkten unter Einhaltung der rechtlichen Anforderungen, bezüglich der Anfertigung von Geschäftsbedingungen für den internationalen Gebrauch und der Beachtung von datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Sektor: Automotive

Innerhalb der Automobilbranche hat die Digitalisierung bereits erhebliche Auswirkungen erkennen lassen.

Praxisgruppe Vertriebsrecht  Praxisgruppe Transport, Verkehr & Infrastuktur

Der Begriff „Connected Car“ hat sich in rasanter Entwicklung von der Utopie zum allgemeinen Standard entwickelt. So wenig der Begriff aus dem Automobiljargon noch wegzudenken ist, so sehr wandeln sich die Erwartungen an ein zeitgemäßes und umweltschonendes Fahrzeug- und Mobilitätsmanagement, an Fahrassistenz und Safety-Funktionen (die teilweise optional erst später hinzugebucht werden können) bis hin zu Entertainment- und In-Car-Shopping-Angeboten. Darüber hinaus ändert sich nicht nur die Antriebstechnik von Fahrzeugen, sondern auch das Geschäftsmodell der Mobilität insgesamt. An die Stelle des Fahrzeugkaufs treten mehr und mehr temporäre Modelle der Fahrzeugnutzung, die durch digitale Technologien oft erst ermöglicht, jedenfalls aber verbrauchertauglich gemacht werden. Wir beraten Unternehmen auf allen Stufen der Supply Chain bei der Transformation des Automotive-Sektors, insbesondere auch bei der rechtskonformen Umsetzung von E-Commerce-Angeboten des In-Car-Shoppings.

Den wohl innovativsten Vorstoß in der digitalen Transformation des Fahrzeuges stellt dabei das autonome Fahren dar. Auf dem Weg zur „Vollautomatisierung“, in der es keinen Fahrer, kein Lenkrad und kein Pedal mehr braucht, prägen integrierte, halbautomatische Assistenzsysteme den Individual- und Massenverkehr und sind nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Der Automotive-Sektor steht jedoch gesetzlich unter scharfer Regulierung, insbesondere da unmittelbar die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer betroffen ist. Mehr und mehr gewinnen Aspekte einer umweltschonenden Mobilität an Bedeutung. Im gesamten Bereich Automotive ist daher eine Fülle von Rechtsvorschriften zu beachten, bei deren Einhaltung wir unsere Mandanten unterstützen. Hierbei spielen auch verwandte Rechtsgebiete (etwa IT-/Datenschutzrecht) eine wichtige Rolle, etwa bei der rechtskonformen Umsetzung von Cloud-Plattformen mit umfangreichen Datenbanken, auf die das Fahrzeug permanent zugreifen muss.

Sektor: Verkehr/Infrastruktur

Auch der Bereich Verkehr und Infrastruktur unterliegt dem digitalen Wandel.

Praxisgruppe Transport, Verkehr & Infrastuktur

Zukünftig werden (autonome) Fahrzeuge und Drohnen mit integrierten Personen-Verkehrssystemen ständig verbunden sein, womit nicht nur das Verkehrsnetz durch Optimierung entlastet wird, sondern auch durch Angebotsvielfalt (Carsharing, Taxi, Mietwagen, Bikesharing etc.) die Umwelt geschont und Kosten gesenkt werden. Die hochregulierten Bereiche Verkehr und Infrastruktur werden sich daher stark verändern, was für betroffene Unternehmen dieser Sektoren ein hohes Maß an Rechtssicherheit notwendig macht. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten bei Projekten dieser Art und reduzieren rechtliche und finanzielle Risiken.

Sektor: Transport/Logistik

Die Logistikbranche befindet sich bereits seit Jahren in der Umstellung auf digitale Technologien. Container werden per Satellit weltweit in Echtzeit auf Ort, Innenraumtemperatur, Erschütterung etc. überwacht, was das Risiko von Schäden am Transportgut erheblich reduziert.

Praxisgruppe Transport, Verkehr & Infrastuktur

Fahrsysteme enthalten heute unzählige Sensoren, die dem Betreiber ebenfalls in Echtzeit aufzeigen, welche Teile des Systems zeitnah gewartet werden müssen, um Betriebsbereitschaft aufrechtzuhalten. Lieferketten werden optimiert durch Einsatz von 3D-Druckern vor Ort und die Lagerhaltung wird mit Roboternvollständig automatisiert. Der Einsatz dieser Technologien setzt belastbare Vertragsgrundlagen mit den jeweiligen Anbietern und Betreibern der Systeme voraus; ansonsten drohen erhebliche Schäden im Fall von Teil- oder Totalausfall. Wir unterstützen Mandanten bei der vertraglichen Ausgestaltung und sichern den Einsatz der neuen Technologien (auch datenschutzrechtlich) ab.

Sektor: Öffentliche Verwaltung

Die öffentliche Hand befindet sich mitten in der digitalen Transformation. Nicht ohne Grund steht die Digitalisierung der Verwaltung seit Jahren an erster Stelle der größten Herausforderungen.

Praxisgruppe Öffentlicher Sektor und Vergabe

Digitale Verwaltung

Dies sehen Behördenleitungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene gleichermaßen so. Im Vergleich zu den übrigen EU- und OECD-Ländern hat Deutschland großen Aufholbedarf. Im Vordergrund steht nicht nur die wirtschaftliche Effizienz. Vor allem geht es um die Bürgerinnen und Bürger. Mit dem Online-Zugangsgesetz werden kurzfristig alle Schnittstellen zwischen „Staat“ und „privat“ digitalisiert und gebündelt. „One stop“ und „Once only“ heißt die Zielvorstellung: Bürger und Bürgerinnen sollen über einen digitalen Zugang alle Verwaltungsleistungen erreichen und auch nur einmal Nutzerdaten anlegen müssen.

Wichtige Digitalisierungsprojekte gibt es auch im Rettungsdienst, kommunalen Krankenhäusern sowie im öffentlichen Nahverkehr. Bei den damit verbundenen vergabe-, IT-vertrags-, datenschutz- und sicherheitsrechtlichen Herausforderungen stehen wir der öffentlichen Hand zur Seite.

IT-Beschaffung

Der öffentliche Einkauf selbst ist bereits seit langem auf die elektronische Vergabe umgestellt. Keine Vergabestelle mehr, die ohne e-Vergabe arbeitet. Bund, Länder und Kommunen verfügen zwar über immer mehr eigene kompetente IT-Dienstleister. Dataport, Bundesdruckerei und DigitalService4Germany sind nur einige davon. Doch ohne Zukauf von Hardware, Software und IT-Dienstleistungen am privaten Markt geht es nicht. Die digitale Transformation erzeugt einen erheblichen Beschaffungsbedarf. Hierbei gibt es zahlreiche Herausforderungen. Zu diesen gehört nicht nur der richtige Umgang mit den „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“ (EVB-IT). Dank einer HEUKING-Initiative (Shortlink zur Pressemeldung: t1p.de/lqkd) werden nun auch diese verpflichtend zu nutzenden Vertragswerke digitalisiert. Doch das ist nur der Anfang.

Herausfordernd bleibt die zweckmäßige Gestaltung der Vergabeunterlagen: Wie gelingt eine produktneutrale Leistungsbeschreibung? Wie gelingen Bewertungsmatrix und Verhandlungen so, dass die Bedarfsträger wirklich die beste Lösung erhalten? Wie lassen sich datenschutzrechtliche, IT-Sicherheits- und Nachtragsrisiken ausschließen? Wie lassen sich Open-Source-Software (OSS) beschaffen und öffentlich-öffentliche IT-Zusammenarbeit gestalten? Wir unterstützen Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung aus hunderten Projekten bei allen rechtlichen Fragen vor und im Vergabeverfahren. Und wir schützen Sie, wenn es zur Nachprüfung kommt.

Ausbau und Vergabe von Breitbandkabelnetzen  

Auch die digitale Transformation der Verwaltung setzt voraus: Schnelles Internet in der Fläche. Ohne staatliche Investitionen und Regulierung geht es nicht. Deutschland hat erkannt, dass es beim Glasfaserausbau hinterherhinkt. Deswegen wird massiv investiert und gefördert. Wir haben umfassende Erfahrung mit millionenschweren Projekten im Bereich des Breitbandausbaus und beraten Sie vergabe-, vertrags- und beihilferechtlich – egal, ob es um öffentliche Aufträge, Konzessionen oder Zuwendungen geht.

Building Information Modeling (BIM)

Schließlich ist die öffentliche Hand bei der Digitalisierung im Baubereich Leuchtturm. Bauprojekte mit BIM („Building-Information-Management“) stehen hier im Fokus. Mit der Förderung der digitalen Planungsmethode bei öffentlichen Bauprojekten ergeben sich neue Anforderungen an die rechtssichere Umsetzung. Wie lässt sich die durch BIM ermöglichte neue Art der Kooperation und Koordination vertraglich abbilden? Auch hier stehen wir Ihnen mit unserer umfassenden Expertise zur Seite, beraten und sichern Sie ab.

Sektor: Banken

Der fundamentale Transformationsprozess wirkt auch in den Bereich der (traditionellen) Finanzdienstleistungen hinein.

Praxisgruppe Banking & Finance

Digitale Effizienzsteigerungsprogramme

Im Zuge des anhaltenden Niedrigzinses und der Schmälerung des Erlöses sowie der Kapitaldecke versuchen die Banken durch den Einsatz von digitalen Effizienzsteigerungs- und Kostensenkungsprogrammen im Wettbewerb mit anderen Finanzdienstleistern mitzuhalten. Dadurch wurden zahlreiche neue Geschäftsmodelle auf Basis von Blockchain, Cloud-Computing und künstlicher Intelligenz hervorgebracht. Der Finanzdienstleistungssektor unterliegt zudem einer starken (europäischen) Regulierung durch EU-Verordnungen sowie durch nationale Vorschriften, etwa dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG). Wir unterstützen unsere Mandanten rechtlich bei der Einführung solcher neuen Programme und binden hierbei unsere langjährige Erfahrung im Bankensektor ein.

Alternative Bezahlverfahren

Waren- und Dienstleistungen können im digitalen Geschäftsverkehr mittlerweile unter Verwendung verschiedener Zahlungsinstrumente und alternativer Bezahlverfahren vergütet werden. PayPal, Sofortüberweisungen, Apple Pay oder mobile Systeme zum Bezahlen im stationären Handel, auch unter Einsatz der NFC-Technik, sind nur ein Ausschnitt der aktuellen Möglichkeiten. Je nach Geschäftsmodell und dessen Ausgestaltung können sich dabei Erlaubnispflichten nach dem KWG oder dem ZAG ergeben. So kann unter Umständen der Tatbestand des Einlagengeschäfts oder auch des Garantiegeschäfts (§ 1 KWG) erfüllt sein, was erhebliche rechtliche Auswirkungen auf den Betreiber hat. Wir überprüfen für unsere Mandanten etwaige Erlaubnispflichten, die sich aus einem neuen Angebot an Zahlungsinstrumenten ergeben können und beraten hinsichtlich des Einsatzes sowie über dessen rechtlichen Anforderungen.

Algorithmischer Handel

Der Einsatz von Systemen, die der automatisierten Weiterleitung von Aufträgen zu einem oder mehreren Handelsplätzen sowie zur automatisierten Bearbeitung von Aufträgen ohne Bestimmung der Auftragsparameter dient, wird algorithmischer Handel genannt. Häufig unterliegen diese Systeme zwar nicht den organisatorischen Pflichten der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (§§ 80 WpHG iVm §§ 25a, 25e KWG), jedoch sind eine Reihe von Anzeigepflichten zu beachten. Für Mandanten, die die Vorteile des algorithmischen Handels nutzen möchten, ermitteln wir die bestehenden Rechtspflichten im Hinblick auf angemessene System- und Risikokontrollen sowie Kennzeichnungspflichten und übernehmen die Anzeigen gegenüber den Aufsichtsbehörden.

Schuldscheinfinanzierung über die Blockchain

Auch im Finanzierungsbereich ergeben sich durch die Digitalisierung Effizienzgewinne. So konnten bereits eine Reihe von Schuldscheindarlehen komplett über die Blockchain abgewickelt werden (z.B. Schuldscheindarlehen, die von der NRW Bank, Daimler oder Sixt aufgenommen wurden). Hierdurch konnten die erforderlichen Abwicklungsschritte erheblich vereinfacht und verkürzt werden. Typischerweise werden Schuldscheindarlehen bei einer Vielzahl von Investoren platziert, so dass zumindest bei Schuldscheindarlehensaufnahme eine Vielzahl von Buchungen und Abwicklungsschritten vorzunehmen sind, die durch die Blockchain-Technologie erheblich effizienter gestaltet werden können.

Sektor: Investmentfonds

Die digitale Transformation hat erhebliche Auswirkungen auf herkömmliche Geschäftsmodelle und Prozesse der Investmentbranche. Ein besonderer Schwerpunkt in diesem Zusammenhang ist hierbei für viele Anbieter von Investmentvermögen und Vermögensanlagen das Aufsetzen einer digitalen Zeichnungsstrecke, bei der Anleger im Internet Anteile an Investmentvermögen oder Vermögensanlagen zeichnen können.

Praxisgruppe Investmentfonds

In diesem Zusammenhang sind verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten und Prozesse zu implementieren, die zur Aufsetzung einer solchen digitalen Zeichnungsstrecke erforderlich sind. Beispielsweise ist zu beachten, dass hinsichtlich der Erfüllung geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten Prozesse wie das Postident- oder Videoidentverfahren aufgesetzt werden, die eine Identifizierung des Anlegers ohne dessen persönliche Anwesenheit ermöglichen. Ferner besteht regelmäßig das Bedürfnis, aus Kostengründen und Nachhaltigkeitsaspekten Verkaufsunterlagen – wie insbesondere Verkaufsprospekte – unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften in digitaler Form zur Verfügung zu stellen und hierbei Haftungsrisiken zu minimieren. 

Auch für eingeschaltete Vertriebspartner ergeben sich verschiedene Neuerungen im Zusammenhang mit der digitalen Anlageberatung/Anlagevermittlung. Beispielsweise sind am Markt bereits Modelle vorhanden, bei denen die von Finanzanlagenvermittlern nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung geschuldete Angemessenheitsbeurteilung einer Kapitalanlage durch einen Algorithmus automatisiert vorgenommen wird.

Wir unterstützen unter Einbindung spezialisierter Kollegen aus dem IT- und Datenschutzrecht sowohl Kapitalverwaltungsgesellschaften als auch Emittenten und Anbieter von Vermögensanlagen sowie deren Vertriebspartner bei der Implementierung digitaler Zeichnungsstrecken.

Sektor: Energie

Der Wettbewerb im Energiesektor nimmt stetig zu. Gleichzeitig wird der Energiesektor aufgrund der ehrgeizigen Ziele im Zusammenhang mit der Energiewende immer komplexer. Vor diesem Hintergrund ist ein deutlich höheres Maß an Digitalisierung erforderlich, um Geschäftsprozesse effizienter und damit auch kostengünstiger zu gestalten und zugleich die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme zu wahren bzw. zu verbessern. Dies betrifft nicht nur den Vertrieb der Energielieferanten, sondern ebenso die Aktivitäten sonstiger Energiedienstleister und Unternehmen in Bezug auf Erzeugung, Netzbetrieb und Verbrauchseinrichtungen. 

Praxisgruppe Energie


Neue, intelligente Netze reduzieren die Kosten für deren Betreiber – und damit für die Allgemeinheit – und liefern mehr Daten und Informationen auch für die zukünftigen Anforderungen an das Netz, z.B. für den Netzausbau und die Anpassung des Netzes an die Anforderungen der Elektromobilität. Es ist heute bereits selbstverständlich, dass Erzeugungsanlagen und sonstige Anlagentechnik aus der Ferne gesteuert, überwacht und zum Teil auch gewartet werden können. Dieser Trend zur Digitalisierung von Betrieb und Wartung von Anlagentechnik wird sich weiter fortsetzen. Verbrauchseinrichtungen, Netze und Erzeugungsanlagen müssen miteinander kommunizieren, um Erzeugung, Transport und Verbrauch optimal aufeinander abzustimmen und zu steuern und eine sichere, effiziente, nachhaltige und preisgünstige Versorgung mit Energie zu gewährleisten. Dies umfasst auch die Ermittlung von Messwerten über das sog. Smart Metering. 

Auch der Wert und Nutzen der dabei erzeugten Daten ist sorgsam zu prüfen, ohne die berechtigten Interessen der Verbraucher dabei aus den Augen zu verlieren. Neben technischen Fragen sind auch diverse rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Beispielsweise die Frage, welche Geräte im Rahmen des Smart Meterings überhaupt verwendet werden dürfen oder welche Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz einzuhalten sind und wie dabei die Geschäftsgeheimnisse der Verbraucher geschützt werden können. 

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, das unter anderem das Messstellenbetriebsgesetz enthält, wichtige Schritte zur Digitalisierung des Energiesektors eingeleitet. Im Zusammenhang mit dem Aufbau einer intelligenten Infrastruktur und der Verfügbarkeit großer Datenmengen spielt aber auch das IT-Sicherheitsgesetz eine bedeutende Rolle, denn intelligente Netze und insbesondere Erzeugungsanlagen – das konventionelle Großkraftwerk ebenso wie eine Wind- oder PV-Anlage – sind über das Internet angreifbar. 

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Einhaltung regulatorischer Anforderungen bei der Implementierung neuer Technologien und binden hierbei regelmäßig auch unsere Rechtsexperten aus anderen Fachgebieten wie IT-Recht und Datenschutz mit ein.

Sektor: Gesundheit

Die Digitalisierung der Gesundheitsbranche wird unter dem Schlagwort „E-Health“ zusammengefasst. Die neuen technischen Innovationen, die häufig administrative Abläufe automatisieren und beschleunigen, berühren eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsbereiche.

Praxisgruppe Health Care, Pharma & Life Sciences

Digitale Medizinprodukte

Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und in 2017 das E-Health-Gesetz sowie in 2019 das Digitale-Versorgungs-Gesetz erlassen. Ersteres zielt u.a. auf eine Einführung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen. Derartige digitale Medizinprodukte bedürfen allerdings vor Inverkehrbringen der Risikoklassenbestimmung, der CE-Kennzeichnung, der Zertifizierung durch eine benannte Stelle sowie der Anzeige bei der zuständigen Meldestelle. Wir unterstützen unsere Mandanten bei diesen Zertifizierungsverfahren und sichern den Betrieb der digitalen Medizinprodukte nicht nur regulatorisch im Einklang mit dem Gesundheitsrecht, sondern auch vertraglich und datenschutzrechtlich ab. Hierbei prüfen wir auch die Vereinbarkeit mit der EU-Medizinprodukteverordnung, mit dem Arzneimittelgesetz sowie dem Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens.

Krankenhausinformationssysteme

Der Einsatz von Krankenhausinformationssystemen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten birgt eine Reihe an Risiken für die Interessen der Patienten am Schutz ihrer sensiblen Gesundheitsdaten. Die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Probleme sind umfangreich und bedürfen einer ausführlichen Prüfung vor Implementierung, bei der wir unsere Mandanten aus dem Gesundheitsbereich nicht nur aus datenschutzrechtlicher, sondern auch allgemein regulatorischer Sicht beraten.

Sektor: Versicherungen

Die digitale Transformation macht auch vor der Versicherungsbranche nicht Halt, denn auch Versicherer müssen zukünftig noch stärker Kosten einsparen bzw. profitabel bleiben, die Zufriedenheit ihrer Kunden bewahren bzw. erhöhen, sich gegen Betrugsszenarien schützen und innovativ bleiben. Beispielsweise noch effektivere Vertriebsmethoden, technologiegestützte Vertragsabschlüsse, eine vereinfachte Kommunikation mit dem Versicherungsnehmer z.B. „on Demand“ über Apps sowie insbesondere eine technologiebasierte Schadensbearbeitung helfen bei der Verfolgung dieser Ziele, denn sie bieten Möglichkeiten zu ganz erheblichen Prozessoptimierungen. Hierbei sind allerdings auch die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu beachten, insbesondere diejenigen des Versicherungsvertragsgesetzes, Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zum elektronischen Geschäftsverkehr.

Praxisgruppe Versicherungsrecht / Rückversicherungsrecht

Neue Versicherungsprodukte

Aufgrund von durch die Digitalisierung neu ausgelösten Risiken sowie ein erweitertes Leistungsspektrum der Versicherer müssen bestehende Versicherungsprodukte angepasst, neue Versicherungsprodukte entwickelt und neue Vertriebswege gefunden werden. Wir unterstützen bei der rechtlichen Absicherung dieser Versicherungsprodukte unter Einschluss einer Neugestaltung der Versicherungsbedingungen und unterstützen bei der Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden. 

Einsatz von künstlicher Intelligenz

Zunehmend kommt es in der Versicherungsbranche zum Einsatz künstlicher Intelligenz sowohl im Rahmen der Vertragsanbahnung, bei Vertragsabschluss als auch bei der Schadensbearbeitung. Teilweise kommt es hierbei zu einer Auslagerung von Verarbeitungsprozessen auf Dritte, wobei jedoch die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften und Anforderungen weiterhin bei dem Versicherer verbleibt. Es ist daher genau zu prüfen, welche Dienstleister bzw. Softwareanbieter ausgewählt werden und sodann sicherzustellen, dass unter strenger Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht maßgeschneiderte Verträge geschlossen werden. Unsere Versicherungsrechtsexperten begleiten unsere Mandanten bei diesen Prozessen.

Schadensbearbeitung

Langjährige Erfahrung mit höchst komplexen Schadensfällen haben uns dazu bewogen, unseren Mandanten Schnittstellen für den umfassenden und nach den individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten ausgerichteten Datenaustausch anzubieten. Insbesondere anlässlich gerichtlicher Massenverfahren übernehmen wir neben der juristischen Sachbearbeitung die technologiebasierte Projektplanung und Projektsteuerung, um Chancen und Risiken rechtzeitig transparent zu machen, ein stets abrufbares professionelles Berichtswesen zu implementieren und optimale Ergebnisse zu erzielen.

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