Bereich Recht
Digitale Transformation
Auch die Rechtsabteilung kann sich der digitalen Transformation nicht entziehen. Dies fängt bei der technischen Optimierung interner Arbeitsabläufe an und führt über den notwendigen Einsatz eines Compliance-Management-Systems bis hin zur Einführung von Signaturverfahren zwecks elektronischem Vertragsschluss. Wir begleiten unsere Mandanten mit Rechtsrat bei solchen internen Prozessen. Jedoch auch in der Streitabwicklung kommt es zunehmend zu einem Beratungsbedarf unserer Mandanten.
Themen
Smart Litigation & Dispute Resolution Einsatz von Legal Tech bei Masseverfahren Digitale Prozessführung Automatisierung der Schriftsatzerstellung Automatisierung der Urteilsfindung Smart Contracts
Smart Litigation & Dispute Resolution
Rechtsstreitigkeiten werden sowohl vor Gerichten als auch vor Schiedsgerichten entschieden. In beiden Fällen steht die Prozessführung vor einem großen Wandel. Dies gilt einerseits für die Prozesse selbst, aber auch für deren Vorbereitung.
Einsatz von Legal Tech bei Massenverfahren
Gerade im Bereich der Massenverfahren hat sich gezeigt, wie Legal Tech-Anwendungen die Verfahrensführung erleichtern können. Zum Einsatz kommen etwa intelligente Recherche-Tools, Contract Analyzer, exhibit manager und e-Discovery-Anwendungen, aber auch automatisierte Schriftsätze. Auf diese Weise können wir unseren Mandanten in geringerer Zeit vollständige Analysen ganzer Datenräume bieten und steigern die Effektivität unserer Prozessvorbereitung erheblich.
Digitale Prozessführung
Gerichtsprozesse werden künftig nur noch digital geführt, die Einrichtung eines elektronischen Anwaltspostfachs ist bereits erfolgt und es entstehen erste Ansätze zur Einführung von reinen Online-Verfahren. In Schiedsverfahren sind FTP Server schon länger gebräuchlich, auf die Schriftätze und Anlagen von beiden Parteien hochgeladen werden können. Nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie hat die Zahl der Online-Verhandlungen sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten stark zugenommen. Dies verlangt eine andere Form der Verhandlungsführung und Vorbereitung, die wir für unsere Mandanten bereits umsetzen.
Automatisierung der Schriftsatzerstellung
Die Entwicklung endet nicht bei der Beschleunigung und Erleichterung von Arbeitsabläufen oder hocheffizienten Suchmaschinen, welche beliebig große Datenmengen in kurzer Zeit durchsuchen können. Die Programme sind zunehmend imstande, einfache Rechtsanwendungen vollständig zu übernehmen. Die ersten Anwendungsbereiche sind die Berechnung von Entschädigungen und standardisierte Schreiben in sich wiederholenden Fallkonstellationen. Wir suchen ständig nach einer derartigen Optimierung unserer anwaltlichen Arbeit, damit wir uns zunehmend vollständig auf die strategische Beratung unserer Mandanten konzentrieren können.
Automatisierung der Urteilsfindung
In einigen Ländern stoßen Pilotprojekte in bislang für tabu gehaltene Dimensionen vor. Dort werden Gerichtsverfahren automatisiert geführt. Die Entscheidung fällt nicht mehr ein Richter, sondern der Computer (Estland und den USA kommt hier eine Vorreiterstellung zu). Erst in der Rechtsmittelinstanz findet eine Prüfung durch einen menschlichen Richter statt. Erste Ansätze in diese Richtung gibt es auch bereits in Deutschland. Die Justiz entwickelt ein verbindliches Basisdokument für Rechtstreitigkeiten, das später als Grundlage für die automatisierte Rechtsanwendung dienen kann. Für die Partei liegt der Vorteil in einer einheitlichen, vorhersehbaren und günstigen Spruchpraxis. Die Anschlussfragen, wer die Hoheit über die Programmierung des „Rechtsautomaten“ hat und wie es um die Einzelfallgerechtigkeit steht, sind noch nicht beantwortet. Wir sorgen jedoch auch in einem automatisierten Gerichtsumfeld für die effektive Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten.
Smart Contracts
Die eigene Vertragserfüllung ist häufig Voraussetzung für die erwünschte Gegenleistung durch den Vertragspartner.
Praxisgruppe Vertriebsrecht Praxisgruppe IP, Media & Technology
Während bisher regelmäßig noch externe Nachweise durch Dritte notwendig sind, um eine Erfüllung nachzuweisen (z.B. die Anlieferung am Lager durch die dortige Lagerverwaltung), ist es durch Einsatz von Sensoren und Vernetzung mit übergeordneten Softwaresystemen heute bereits möglich, die Vertragserfüllung in einigen Bereichen vollautomatisch bestätigen zu lassen. Die zumeist auf Blockchain (zum Begriff siehe hier) basierende Technik wird zukünftig aufwändige Kontrollen der Vertragsabwicklung ersetzen. Vor ihrer Einführung bedürfen derartige Lösungen allerdings einer sorgfältigen Prüfung sowie vertraglichen Absicherung im Hinblick auf Rahmenverträge mit den Vertragspartnern. Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl IT- und datenschutzrechtlich sowie in Bezug auf etwaige, sektionsbezogene Sondervorgaben.