Neue Regeln zur EU-Fischereikontrollverordnung treten in Kraft!
Ab dem 10. Januar 2026 müssen alle Unternehmen in der Fischlieferkette - vom Fang bis zur Abgabe an den Verbraucher - die digitale Rückverfolgbarkeit ihrer Fischprodukte sicherstellen.
Die Pflichten sind klar und unmissverständlich. Doch es fehlen klare Vorgaben der EU, wie Daten digital bereitgestellt werden sollen.
Die Pflicht zur digitalen Rückverfolgbarkeit in der Fischerei ist gesetzlich in der Fischereikontrollverordnung (FCR) festgelegt. Ihre konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch bislang offen. Derzeit fehlt es an einer detaillierten gesetzlichen Festlegung, wie die digitalen Daten zur Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette „digital zur Verfügung zu stellen“ sind. Für Unternehmen entsteht daraus eine erhebliche Rechtsunsicherheit vor der anstehenden Umsetzung ab dem 10. Januar 2026.
Zwar gibt es eine Pflicht zur Rückverfolgbarkeit schon seit Langem. Die Verpflichtung, die Daten digital vorzuhalten und weiterzugeben, wurde jedoch erst mit der Neufassung der Verordnung (EU) 2023/2842 eingeführt. Eine papierbasierte Rückverfolgbarkeit ist damit künftig ausgeschlossen.
Die technischen Mindestanforderungen für ein „digitales Bereitstellen“ sollten ursprünglich durch einem delegierten Rechtsakt nach Art. 58 Abs. 12 FCR geregelt werden. Die relevanten Vorschriften hierzu wurden von der EU jedoch kurzfristig zurückgezogen, da die Europäische Kommission das Risiko technischer Fehlregelungen als zu hoch einschätzte. Infolgedessen existieren derzeit keine verbindlichen Vorgaben, wie die digitale Rückverfolgbarkeit konkret umzusetzen ist.
Die Rechtslage wird zusätzlich dadurch verkompliziert, dass mit der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2025/2196 zur Umsetzung der angepassten FCR die frühere Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 teilweise aufgehoben wurde. Diese enthielt zumindest Regelungen zur analogen Rückverfolgbarkeit in der Fischlieferkette. Damit gibt es aktuell keine konkreten Vorgaben mehr zur technischen oder organisatorischen Umsetzung – weder analog noch digital.
Auch wenn die EU die Technologieoffenheit der Regeln betont, werden langfristig einfache oder rein informelle digitale Lösungen – wie etwa das Übermitteln von digitalen Fotos, Scans oder Emails in der Fischlieferkette nicht mehr genügen.
Setzen Sie die neuen rechtlichen Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit in der Fischlieferkette ab dem 10. Januar 2026 rechtssicher um und vermeiden Sie Bußgelder – Wir unterstützen Sie dabei!