26.11.2018Pressemeldungen

C/S Deutschland GmbH mit Heuking Kühn Lüer Wojtek erfolgreich

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein Unterlassungsanspruch gegen unlautere Werbeaussagen auch dann besteht, wenn der Wettbewerber sie bei einer öffentlichen Ausschreibung tätigt. 

„Diese Entscheidung trägt dazu bei, dass Vergabeverfahren künftig besser vor unlauteren Werbebotschaften geschützt sind“, ist sich Dr. Matthias Kühn sicher, der in der Ausschreibung und im Zivilgerichtsverfahren die jeweils erfolgreiche C/S Deutschland federführend beriet. Die erfolgreiche Vertretung vor dem Zivilsenat führte Dr. Robert Güther. 

C/S Deutschland wollte einem öffentlichen Auftraggeber Wandschutzplatten mit hochwertigen Brandschutzeigenschaften anbieten. Ein anderer Bieter behauptete, dass diese Eigenschaften im aufgeklebten Zustand nicht möglich seien. C/S Deutschland konnte sich den Auftrag dennoch sichern. Zusätzlich verbot das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 25. Oktober 2018 dem Wettbewerber per einstweiliger Verfügung die Wiederholung seiner Behauptung. Insbesondere schloss sich das Gericht der Auffassung von C/S Deutschland an, dass eine unlautere Werbeaussage auch in einem Vergabeverfahren der vollen Überprüfung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch die Zivilgerichte unterliegen kann. 

Berater C/S Deutschland GmbH
Heuking Kühn Lüer Wojtek:

Dr. Matthias Kühn, LL.M. (Wettbewerbsrecht, Vergaberecht)
Dr. Robert Güther (Wettbewerbsrecht, Zivilprozessrecht), beide Berlin

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