EU-MERCOSUR-Freihandelsabkommen auf Eis: Was gilt jetzt?
Mit der jüngsten Unterzeichnung des EU‑MERCOSUR‑Abkommens am 17. Januar 2026 sollte nach 25 Jahren Verhandlungen eines der weltweit bedeutendsten Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den MERCOSUR‑Mitgliedsstaaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay entstehen. Über 750 Mio. Menschen könnten von diesem Freihandelsabkommen profitieren. Über 90 % der Waren zwischen EU und Südamerika wären demnach künftig zollfrei. Einer der weltweit größten Absatzmärkte würde geschaffen, von dem auch und insbesondere die europäischen Unternehmen profitieren würden.
Das EU-MERCOSUR-Freihandelsabkommen
Das EU-MERCOSUR-Abkommen gliedert sich in zwei Teile: ein umfassendes Partnerschaftsabkommen, welches auch von den Mitgliedstaaten der EU ratifiziert werden muss und ein Interim-Handelsabkommen, welches nur noch die Zustimmung des EU-Parlaments benötigt. Das Interim-Handelsabkommen umfasst ausschließlich den Handelsteil des EU-MERCOSUR-Abkommens und gilt als sog. „EU-only-Abkommen“. Es soll bis zum vollständigen Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens als eigenständiges Abkommen fungieren.
Kern des Abkommens ist der Handelsteil, der durch den Abbau von Zöllen und der gezielten Verringerung von Handelshemmnissen neue Impulse für Wachstum, Innovation und Beschäftigung auf beiden Seiten des Atlantiks setzen soll. Neben tarifären Erleichterungen umfasst das Abkommen Kernelemente wie verbesserte Zugänge zu öffentlichen Ausschreibungen, Regeln zum Schutz geistigen Eigentums, Bestimmungen zu Dienstleistungen und Investitionen, effizientere Ursprungs- und Zollverfahren sowie substanzielle Nachhaltigkeitsstandards. Für Unternehmen schafft dies verlässlichere Rahmenbedingungen, mehr Planungssicherheit und einen verstärkten Zugang zu wachstumsstarken Märkten.
Rückschlag: Keine Zustimmung im EU-Parlament
Am 21. Januar 2025 hat die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments diesem Ziel einen schweren Rückschlag verpasst, indem es beschloss, das EU-MERCOSUR-Freihandelsabkommen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen zu lassen. Eine knappe Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg für einen entsprechenden Antrag. Die rechtliche Prüfung des Freihandelsabkommens durch den EuGH wurde dabei überwiegend von Parlamentariern der Linken, der AfD und der Grünen Partei eingereicht, die insbesondere die Aufspaltung des Abkommens in zwei Teile kritisierten und befürchten, dass EU-Standards beim Verbraucherschutz, Umwelt und Tierwohl vernachlässigt werden könnten.
Wie geht es weiter?
In Zeiten globaler Umbrüche steht das EU-MERCOSUR-Freihandelsabkommen für regelbasierte internationale Zusammenarbeit. Mit dem Abbau von Zöllen und technischen Handelshemmnissen eröffnen sich erhebliche Kostenvorteile entlang der gesamten Wertschöpfungskette, insbesondere in den Bereichen Automobil und Zulieferindustrie, Maschinen- und Anlagenbau, Chemie, Life Sciences, Erneuerbare Energien sowie Konsum- und Industriegüter. Vereinfachte Ursprungsregeln und digitalisierte Zollprozesse verkürzen Lieferzeiten und verbessern die Resilienz in den Lieferketten. Der erweiterte Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten und die stärkere regulatorische Zusammenarbeit erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter bei Infrastruktur‑, Energie‑ und Gesundheitsprojekten. Gleichzeitig profitieren Exporteure sowie Investoren von klareren Schutzstandards, verbesserten Streitbeilegungsmechanismen und verlässlichen Compliance‑Anforderungen, einschließlich transparenter Nachhaltigkeits- und ESG‑Vorgaben, die zunehmend zum Markteintrittsfaktor werden. Umgekehrt erleichtert das Abkommen Unternehmen aus den MERCOSUR‑Staaten den Eintritt in den deutschen und europäischen Markt durch reduzierte Zölle, stärkere Anerkennung technischer Standards und einem besseren Zugang zu Schlüsselbranchen wie Green Tech, Industrie 4.0, MedTech und Mobilität.
Es bleibt zu hoffen, dass das Freihandelsabkommen zumindest provisorisch in Kraft gesetzt werden kann, bis der EuGH eine Entscheidung getroffen hat. Handelshemmnisse würden beseitigt und der EuGH könnte gleichzeitig mit seinem Prüfverfahren anfangen. Mit Zeitverzögerung wäre dann eine endgültige Entscheidung zu erwarten. Ein endgültiges Scheitern des Abkommens würde hingegen wirtschaftliche Chancen kosten – besonders für europäische Unternehmen. Das Abkommen hat das Potenzial Europas Industrie zu stärken, einen der weltweit größten Absatzmärkte zu schaffen und als geopolitischer Gewinn in die Geschichte einzugehen.
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