04.10.2022Pressemeldungen

Heuking rettet Feuerwehr in Schleswig-Holstein vor Zuwendungsrückforderungen

Das Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (OVG)hat am vergangenen Freitag (30. September 2022) die Urteilsgründe zu einem Rechtsstreit veröffentlicht, der schleswig-holsteinische Kommunen seit vielen Jahren in Atem hält. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein Rückforderungsbescheid gegen die kleine Gemeinde Hasenkrug, die nördlich von Hamburg liegt. 

Die Gemeinde hatte 2008 ein neues Feuerwehrfahrzeug bestellt und hierfür Zuwendungen des Kreises erhalten. Vier Jahre später hat der Kreis die Zuwendung von knapp 50.000 Euro nebst ca. 10.000 Euro Zinsen zurückgefordert, weil er Fehler im Vergabeverfahren festzustellen glaubte. Die Gemeinde wehrte sich, verlor die erste Instanz und hat nun, 14 Jahre später, vor dem OVG obsiegt. 

Das Urteil (AZ 5 LB 9/20), das vom OVG selbst als „Leitentscheidung“ bezeichnet wird, klärt nicht nur komplizierte Rechtsfragen bei der Rückforderung von Zuwendungen. Da der Kreis zahlreiche weitere, ähnlich gelagerte Zuwendungsprüfungen auf Eis gelegt hat, könnte nun auch Bewegung in diese Fälle kommen. 

Ein Team um Dr. Martin Schellenberg, Partner am Hamburger Standort, hat die Gemeinde Hasenkrug in beiden Instanzen vertreten. 

Berater Gemeinde Hasenkrug
Heuking Kühn Lüer Wojtek:

Dr. Martin Schellenberg (Federführung, Öffentliches Recht), Hamburg
Moritz Ahlers,
Jonas Böhme (beide Öffentliches Recht), beide Hamburg

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