21.05.2014NeuigkeitenPressemeldungen

Rechts-Korsett für Konzessionen enger geschnürt

Schon wieder hat ein Gericht neue Leitplanken für Strom- und Gaskonzessionen gesetzt. Das OLG Karlsruhe verpflichtet die Städte und Gemeinden, ihre Wertungskriterien mit allen Gewichtungen dem Bieter bekannt zu geben (Urteil vom 26.03.2014, Az. 6 U 68/13 Kart.).

Schon der BGH hatte am 17. Dezember 2013 (KZR 65/12 und KZR 66/12) entschieden, dass Wertungskriterien transparent sein müssen und Stadtwerke nicht bevorzugt werden dürften.

"Kommunale Interessen wie die Haushaltssanierung dürften nicht im Fokus eines Konzessionswettbewerbes stehen" erklärt Dr. Ute Jasper, Partnerin bei Heuking Kühn Lüer Wojtek und Expertin für Vergabe- und Wettbewerbsverfahren der öffentlichen Hand. "Auch die eigenen Stadtwerke dürfen auf gar keinen Fall direkt beauftragt werden oder bessere Informationen erhalten als die Konkurrenz", so Jasper weiter, "sie müssen sich wie alle anderen dem Wettbewerb stellen".  

In den letzten Jahren sind viele Wettbewerbe wegen solcher Fehler aufgehoben worden.

Ute Jasper leitet das Dezernat „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ von Heuking Kühn Lüer Wojtek. Sie hält seit Jahren Rang 1 im Ranking Vergaberecht des JUVE Handbuchs Wirtschaftskanzleien 2013/2014 und ist laut „Kanzleien in Deutschland“ für Infrastruktur die „erste Adresse am Markt“.

Heuking Kühn Lüer Wojtek ist mit über 250 fachlich spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren an insgesamt neun Standorten eine der großen wirtschaftsberatenden deutschen Sozietäten. Zu den nationalen und internationalen Mandanten zählen mittelständische und große Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistung ebenso wie Verbände, öffentliche Körperschaften und anspruchsvolle Privatklienten.

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