Synthetische Diamanten sind keine Diamanten
HEUKING erreichte mit Dr. Georg Jacobs und Marc Dümenil in einem Prozess am Landgericht Essen, Az. 12 O 374/25, die Rückzahlung des Kaufpreises für synthetische Diamanten.
Unsere Mandanten erwarben bei einem Essener Juwelier Schmuck mit 42 als „Brillanten“ bezeichneten Steinen. Tatsächlich handelte es sich um synthetische, nämlich künstlich hergestellte Steine mit einem deutlich geringeren Marktwert als natürliche Diamanten, also Minendiamanten ihn haben.
Der Juwelier hatte weder vor noch während des Kaufvertragsschlusses darauf hingewiesen, dass es sich um künstlich hergestellte, synthetische Steine handelte. Als sich das herausstellte, verweigerte er zunächst die Rückabwicklung des Kaufvertrags und die Zahlung von Schadensersatz.
Das Landgericht Essen wies in dem folgenden Prozess darauf hin, dass eine arglistige Täuschung durch den Juwelier unserer Mandanten nahe liege:
„[…] dies vor Augen hätte die Beklagte wohl bei den Kaufvertragsverhandlungen auf den synthetischen Ursprung hinweisen müssen. Da sie dies nicht getan hat, dürfte es nahe liegen, dass hier eine arglistige Täuschung zu bejahen ist. […]“
Auf diesen Hinweis hin zahlte der Juwelier den Kaufpreis zurück und Schadensersatz.
Der Fall unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Aufklärungspflichten im Handel mit Edelsteinen, Schmuck und anderen Luxusprodukten. Auch wenn sich synthetische Diamanten optisch wenig von natürlichen Minendiamanten unterscheiden, dürfen Händler Verbrauchern gegenüber keine unwahren Angaben machen. Ansonsten drohen neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen die vollständige Rückabwicklung von Kaufverträgen und Schadensersatz.
Berater Käufer
HEUKING:
Dr. Georg Jacobs, LL.M (Boston University),
Marc Dümenil (beide Markenrecht und Kennzeichenrecht), beide Düsseldorf