Update Compliance 125: BGH - Keine Garantenpflicht von Vorständen und Geschäftsführern gegenüber außenstehenden Dritten.
Der BGH (Az. VI ZR 341/10) hat entschieden, dass allein aus der Stellung als Vorstand oder Geschäftsführer einer Gesellschaft keine Garantenpflicht gegenüber außenstehenden Dritten hinsichtlich der Abwendung von Vermögensschäden besteht...
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