Schon vergeben?

Der Vergaberecht-Podcast von Heuking Kühn Lüer Wojtek

Unter dem Titel „Schon vergeben – Der Vergaberecht-Podcast von Heuking Kühn Lüer Wojtek“ erklärt der Podcast alle zwei Wochen praxisnah und auch für Einsteiger verständlich die Grundzüge des Vergaberechts.

06.07.2021

Folge 2: Grundsätze des Vergaberechts

In der zweiten Folge des Vergaberecht-Podcasts von Heuking Kühn Lüer Wojtek werfen Rebecca Dreps und Daniela Kreuels einen Blick auf die Grundsätze des Vergabeverfahrens, insbesondere auf den § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Die Grundsätze des Wettbewerbs und der Transparenz führen dazu, dass öffentliche Aufträge nur selten direkt und ohne Ausschreibung vergeben werden dürfen. Sie stellen außerdem spezielle Anforderungen an die Ausschreibung: Sie darf weder zu weit gefasst sein (sonst wären die abgegebenen Angebote unter Umständen nicht vergleichbar), noch dürfen sich Auftraggeber schon vorab auf ein bestimmtes Produkt festlegen. Ausnahmen von dieser Regel der produktneutralen Ausschreibung gibt es jedoch, so zum Beispiel im Fall dreier Konzertflügel in Baden-Württemberg, bei denen der Auftraggeber das gewünschte Steinway-Modell explizit in der Ausschreibung vorgeben durfte.

Der dritte zentrale Grundsatz, das Gebot der Gleichbehandlung aller Wettbewerbsteilnehmer, gilt sowohl für das Verfahren selbst, als auch für die Anforderungen, die ihm zugrunde liegen. Auftraggeber dürfen keinen Bewerber oder Bieter diskriminieren und müssen im Sinne der Gleichbehandlung regelmäßig Wissensvorsprünge ausgleichen.

Ein weiteres Prinzip ist die Mittelstandsförderung, die grundsätzlich eine Vergabe in Losen verlangt, also die Aufteilung der Leistungen in Pakete, die auch kleine und mittlere Unternehmen stemmen können. Auf diesen und die weiteren Grundsätze des § 97 GWB (s. Schaubild) gehen wir auch in späteren Folgen näher ein, die Sie dann bequem in Ihrem Podcastfeed oder auf unserer Webseite finden.

Bei Rückfragen oder Anmerkungen zum Podcast freuen wir uns über Ihre E-Mail an schonvergeben(at)heuking.de.

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