Schon vergeben?

Der Vergaberecht-Podcast von Heuking Kühn Lüer Wojtek

Unter dem Titel „Schon vergeben – Der Vergaberecht-Podcast von Heuking Kühn Lüer Wojtek“ erklärt der Podcast alle zwei Wochen praxisnah und auch für Einsteiger verständlich die Grundzüge des Vergaberechts.

19.02.2024

Folge 39: Energetische Sanierung kommunaler Gebäude

In der 39. Folge unseres Vergaberechts-Podcasts geben Johannes Baumann und Moritz von Voß einen kurzen Überblick über die Herausforderungen und vergaberechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude.

Herr Baumann und Herr von Voß sprechen in dieser Folge insbesondere folgende Punkte an:

Herausforderung Klimaschutz im Gebäudesektor

Um den Klimawandel zu stoppen, stehen in Deutschland zwei große Hebel zur Verfügung: Verkehr und Gebäude. Klimaschutz ist ohne eine grundlegende Verbesserung des Gebäudesektors kaum denkbar. Die gebäuderelevanten CO2-Emissionen machen ca. 29% aller CO2-Emissionen aus. Damit bietet sich der öffentlichen Hand insbesondere im Gebäudesektor ein besonderer Hebel, um CO2-Emissionen zu reduzieren. Kommunalen Nichtwohngebäuden kommen nach dem Gebäudeenergiegesetz zudem eine Vorbildfunktion zu.

Herangehensweise und Handlungsvarianten

Ausgangspunkt für energetische Sanierungsmaßnahmen ist die Analyse des kommunalen Gebäudebestandes. Nur wenn Kommunen wissen, welchen energetischen Zustand ihre Gebäude haben und wie deren Energieverbrauch ist, können sie die passenden Maßnahmen ergreifen, um ihre Gebäude effektiv energetisch zu sanieren. Welche Maßnahmen anschließend umgesetzt werden sollten, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies hängt vom beabsichtigten Sanierungsumfang ab, also davon, wie viele und welche Art von Gebäuden die Kommune sanieren möchte. Entscheidend ist auch der Zustand der Gebäude, das Kosten-Nutzen-Verhältnis der in Betracht kommenden Maßnahmen und die organisatorischen, personellen und technischen Ressourcen einer Kommune. Die Bandbreite möglicher Sanierungsmaßnahmen reicht schließlich von niedrig investiven Maßnahmen bis hin zu umfangreichen Maßnahmen an der Gebäudehülle. 

Vergabe von Planungs- und Bauleistungen

Das Vergaberecht kann für die Kommune bereits bei der Bestands- und Potenzialanalyse ihrer Gebäude relevant sein, soweit sie externe Dienstleister (Energieberatung, Projektsteuerer etc.) einbinden möchte. Nachdem die Kommune die Sanierungsobjekte und -potenziale identifiziert hat, schreibt sie für die eigentliche Sanierung Planungs- und Bauleistungen aus. Gesetzlicher Regelfall ist die getrennte Vergabe dieser Leistungen. In einem ersten Schritt schreiben öffentliche Auftraggeber dabei Planungsleistungen aus, die Architekten und Ingenieure erbringen. Diese betreffen bei energetischen Sanierungen in der Regel die Objekt- und Fachplanung, insbesondere die technische Ausrüstung der Gebäude. Sind die Planungen erbracht, ist als nächstes erforderlich, einen oder mehrere Bauunternehmen damit zu beauftragen, die Planungen umzusetzen. Diese getrennte Vergabe von Planungs- und Bauleistungen ist durch eine Vielzahl von Schnittstellen geprägt. Alternativ besteht die Möglichkeit der sog. Paket-Vergabe. Bei der Paket-Vergabe werden Planungs- und Bauleistungen nicht zeitlich nacheinander ausgeschrieben, sondern auf Basis von funktionalen Vorgaben in einem Vergabeverfahren an einen einzigen Auftragnehmer vergeben. Dieser erbringt die Planungs- und Bauleistungen entweder selbst oder mit Hilfe von Subunternehmen. Hierbei ist das Gebot der losweisen Vergabe zu beachten. Der Verzicht auf Lose ist ausnahmsweise zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe die gemeinsame Vergabe rechtfertigen.

Energiespar-Contracting

Als Alternative zur klassischen Vergabe von Bau- und Planungsleistungen bietet sich bei der energetischen Sanierung insbesondere das Energiespar-Contracting an. Beim

Energiespar-Contracting handelt es sich um ein Vertragsmodell, das den Auftragnehmer verpflichtet, über einen längeren Zeitraum Energieeinsparungen sicherzustellen. Das Energiespar-Contracting nimmt damit das eigentliche Ziel der Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung der Emissionen gezielt in den Blick und beschränkt sich nicht auf Planungs- und Bauleistungen

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