Schon vergeben?
Der Vergaberecht-Podcast von HEUKING
Unter dem Titel „Schon vergeben – Der Vergaberecht-Podcast von HEUKING“ erklärt der Podcast alle zwei Wochen praxisnah und auch für Einsteiger verständlich die Grundzüge des Vergaberechts.
Folge 56: Reinigungsdienstleistungen
In der 56. Folge unseres Vergaberechts-Podcasts besprechen Christina Emde und Alissa Schlattmann, worin das ökologische Potenzial der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen liegt, was öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen generell beachten müssen und wie öffentliche Auftraggeber Aspekte der Nachhaltigkeit in das Vergabeverfahren integrieren können.
Frau Emde und Frau Schlattmann sprechen in dieser Folge insbesondere über die folgenden Punkte:
Inwiefern kann eine nachhaltige Beschaffung zum Umweltschutz beitragen?
Öffentliche Auftraggeber vergeben Reinigungsdienstleistungen für öffentliche Gebäude größtenteils fremd. Mit knapp 700.000 Mitarbeitenden ist die Gebäudereinigung die beschäftigungsstärkste Handwerksbranche in Deutschland. Vorgaben in Vergabeverfahren, die den Einsatz umweltschonender Reinigungs- und Pflegemittel vorsehen, können zum Umweltschutz beitragen.
Worin liegt die vergaberechtliche Herausforderung in Bezug auf nachhaltige Reinigungsdienstleistungen?
Nachhaltige Lösungen sind oftmals teurer. Öffentliche Auftraggeber stehen vor der Herausforderung, bei der Vergabe nicht nur den Preis, sondern auch Qualitätskriterien zu berücksichtigen.
Was ist bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen generell zu beachten?
Da Reinigungsdienstleistungen in der Regel erschöpfend beschreibbar sind, kommen als Verfahrensart vor allem das offene oder das nicht offene Verfahren in Betracht. Aufgrund des Gebots der losweisen Vergabe müssen öffentliche Auftraggeber prüfen, ob die Leistung als Teillose nach der Menge (z.B. bei verschiedenen Objekten) und nach Fachlosen aufzuteilen ist. Die Leistung in ein Fachlos aufzuteilen ist geboten, wenn es einen separaten Markt für die Leistung gibt. Die Rechtsprechung hat dies für den Bereich der Glasreinigung in Abgrenzung zur Grund- und Unterhaltsreinigung angenommen.
Wie lassen sich Vorgaben zur Nachhaltigkeit in das Vergabeverfahren integrieren?
Öffentliche Auftraggeber können die Vorgaben zu Nachhaltigkeit entweder in der Leistungsbeschreibung, bei den Eignungskriterien oder bei den Zuschlagskriterien einbinden. Im Rahmen der Leistungsbeschreibung könnten öffentliche Auftraggeber Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der Reinigungsmittel stellen und bestimmte Gütezeichen fordern. Bei der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit könnten öffentliche Auftraggeber Umweltmanagementsysteme als Eignungskriterien abfragen. Umweltaspekte können öffentliche Auftraggeber darüber hinaus im Rahmen der Zuschlagskriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigen, indem sie für das Erfüllen bestimmter Nachhaltigkeitsvorgaben Punkte im Rahmen der Qualitätswertung vergeben.
Wie kann der öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass der Auftragnehmer die Nachhaltigkeitsvorgaben bei dem Erbringen der Leistung auch tatsächlich einhält?
Öffentliche Auftraggeber können für diese Fälle Vertragsstrafen vorsehen, etwa in Form einer Malus-Regelung (leistungsabhängige Kürzung der Vergütung), oder im Vertrag ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers bei Verstößen des Auftragnehmers aufnehmen.
Was gibt es noch zu beachten?
Bei europaweiten Ausschreibungen von Reinigungsdienstleistungen ist es öffentlichen Auftraggebern zu empfehlen, vorrangig das Erfüllen von europäischen und internationalen Standards zu fordern. Wenn öffentliche Auftraggeber verlangen, dass bestimmte deutsche Standards zu erfüllen sind, kann dies ausländische Unternehmen mittelbar benachteiligen, da deutsche Anbieter mit diesen Standards bereits vertraut sind.
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