Schon vergeben?

Der Vergaberecht-Podcast von HEUKING

Unter dem Titel „Schon vergeben – Der Vergaberecht-Podcast von HEUKING“ erklärt der Podcast alle zwei Wochen praxisnah und auch für Einsteiger verständlich die Grundzüge des Vergaberechts.

15.10.2026

Folge 57: Zentrale Beschaffungsstellen

In einer neuen Folge unseres Vergaberechts-Podcasts „Schon vergeben?“ sprechen Clara Schenk und Jakob Papendell über eine besondere öffentliche Auftraggeberin: die zentrale Beschaffungsstelle. Öffentliche Auftraggeber können durch sie Beschaffungsvorgänge bündeln, Vergabeverfahren effizienter gestalten und von spezialisiertem vergaberechtlichem Know-how profitieren. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff und welche Vorteile ergeben sich daraus in der Praxis?

Was ist eine zentrale Beschaffungsstelle?

Die zentrale Beschaffungsstelle ist in § 120 Absatz 4 GWB geregelt. Danach handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber, der dauerhaft für andere öffentliche Auftraggeber Liefer- und Dienstleistungen beschafft, Vergabeverfahren durchführt oder Rahmenvereinbarungen abschließt. Voraussetzung ist daher, dass die Beschaffungsstelle selbst ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB ist. Rein private Unternehmen können diese Rolle grundsätzlich nicht übernehmen.

Außerdem muss es sich um einen eigenständigen Rechtsträger handeln. Eine bloße interne Vergabestelle innerhalb einer Behörde gilt nicht als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des Gesetzes, auch wenn die Bezeichnungen in der Praxis häufig ähnlich verwendet werden.

Vorteile zentraler Beschaffung

Zentrale Beschaffungsstellen werden vor allem für standardisierte Leistungen genutzt, die von vielen öffentlichen Auftraggebern benötigt werden. Typische Beispiele sind Büroausstattung, IT-Hardware, Fahrzeuge oder Arbeits- und Dienstkleidung. Durch die Bündelung des Beschaffungsbedarfs können Größenvorteile erzielt und bessere Konditionen am Markt erreicht werden.

Zudem wird durch die Zentralisierung vergaberechtliche Expertise gebündelt. Gerade kleinere Behörden oder Kommunen verfügen häufig nicht über ausreichende personelle Ressourcen oder Erfahrung im Vergaberecht. Zentrale Beschaffungsstellen können hier unterstützen und Vergabeverfahren professionell und rechtssicher durchführen. Auch für Unternehmen können sich Vorteile ergeben, etwa durch größere und besser planbare Auftragsvolumina.

Beispiele aus der Praxis

In Deutschland existieren zentrale Beschaffungsstellen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Auf Bundesebene zählen hierzu unter anderem die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, das Beschaffungsamt des BMI und die Generalzolldirektion.

Darüber hinaus gibt es auch auf Landesebene entsprechende Strukturen, beispielsweise IT-Dienstleister wie Dataport oder zentrale Beschaffungsstellen einzelner Bundesländer.

Zentrale Beschaffungsstellen sind damit ein wichtiges Instrument zur Bündelung und Professionalisierung öffentlicher Beschaffung.

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