Beratung bei der Wahl ärztlicher Kooperations- und Rechtsformen
Bei der Wahl der geeigneten Kooperationsform spielen vor allem gesellschafts-, steuer-, berufsordnungs- und vertragsärztliche Vor- und Nachteile eine entscheidende Rolle. Gleiches gilt für die Wahl der Rechtsform. Insbesondere für die Frage der Haftung der einzelnen Gesellschafter birgt die Rechtsformwahl rechtliche Besonderheiten und Risiken in sich, denen ein individuell angepasster Gesellschaftsvertrag Rechnung tragen muss. Im Hinblick auf die Gestaltung entsprechender Gesellschaftsverträge bietet Heuking Kühn Lüer Wojtek umfassende zivil-, gesellschafts-, steuer-, berufsordnungs- sowie vertragsarztrechtliche Beratung an.
Darüber hinaus bietet Heuking Kühn Lüer Wojtek eine umfassende Beratung bei Umstrukturierungen oder Auseinandersetzungen bereits bestehender Kooperationsgemeinschaften und der Gestaltung von Praxisübernahmeverträgen an.
Dr. Hans Gummert, Düsseldorf
Kay Jacobssen, Hamburg
Jochen Jungbluth (auch Steuerberater), Köln
