Abwasserbehandlung: HEUKING setzt Patent von Veolia erfolgreich durch
Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 12. Januar 2026 erstinstanzlich entschieden, dass zwei Unternehmen der Supratec-Gruppe sowie fünf Geschäftsführer den deutschen Teil des Europäischen Patents EP 2 473 258 B1 verletzen. Gegen das Urteil des Landgerichts haben die Beklagten Rechtsmittel eingelegt. Eine Entscheidung über die von Supratec beim Bundespatentgericht in München eingereichte Patentnichtigkeitsklage steht noch aus.
Das Landgericht beurteilte die Herstellung und den Verkauf von bestimmten Gasverteilern und von Hohlfasermembran-Modulen, welche mit diesen Gasverteilern ausgestattet waren. Sie werden von Supratec üblicherweise mit „HA10“ und „HA15“ sowie „HA20“ bezeichnet. Die Richter entschieden, dass die patentgemäße Technologie von den Beklagten unrechtmäßigerweise genutzt wurde.
Die HEUKING-Rechtsanwälte Dr. Anton Horn und Dr. Birthe Struck und Patentanwalt Dr. Detlef Raasch haben Veolia in dem Verfahren vertreten. „Das Düsseldorfer Landgericht hat seine Entscheidung sorgfältig begründet", kommentiert Horn den Verfahrensausgang. Das maßgebliche Europäische Patent ist unter anderem auch in Frankreich, Ungarn und Spanien validiert.
Veolia ist ein weltweit tätiges Unternehmen für Lösungen in den Bereichen Wasser, Abfall und Energie. Es entwickelt und produziert eine große Vielfalt an Technologien und Lösungen zur Abwasserbehandlung. Veolia hält über seine IP-Holding BL Technologies zahlreiche Patente, unter anderem das hier relevante Europäische Patent EP 2 473 258 B1.
Berater Veolia
HEUKING:
Dr. Anton Horn,
Dr. Birthe Struck, LL.M. (beide Federführung),
Philipp Schröler,
Dr. Detlef Raasch (alle Patentrecht), alle Düsseldorf