29.05.2020Pressemeldungen

Einsatzleitsoftware für Berufsfeuerwehr Köln: EuGH bestätigt Möglichkeit der Kooperation mit dem Land Berlin

Die Stadt Köln hat eine weitere Hürde im Rechtsstreit um die Beschaffung der neuen Einsatzleitsoftware „Ignis Plus“ genommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte mit Urteil vom 28.05.2020 (C-796/18), dass öffentliche Auftraggeber in Bezug auf die Einsatzleitsoftware ihrer Berufsfeuerwehren grundsätzlich ohne Ausschreibung zusammenarbeiten dürfen, sofern dadurch kein privates Unternehmen bevorzugt wird.

Das Land Berlin hatte der Stadt Köln die Einsatzleitsoftware im Rahmen einer Kooperation unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Hiergegen wehrte sich ein Konkurrent des Herstellers mit dem Argument, die Stadt Köln hätte die Beschaffung der Software ausschreiben müssen, unterlag aber in erster Instanz vor der Vergabekammer Rheinland. Das Oberlandesgericht Düsseldorf setzte in zweiter Instanz das Beschwerdeverfahren aus und legte dem EuGH verschiedene Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vor.

Der EuGH entschied, dass die Kombination aus Softwareüberlassung und –kooperation zwar als entgeltlicher öffentlicher Auftrag grundsätzlich ausschreibungspflichtig ist. Die Ausschreibungspflicht entfällt aber ausnahmsweise im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit. Der EuGH bestätigte dazu nun, dass öffentliche Auftraggeber auch bei untergeordneten („akzessorischen“) Tätigkeiten wie einer Software zusammenarbeiten dürfen, obwohl sie die eigentliche öffentliche Aufgabe (Brandbekämpfung durch die Feuerwehr) getrennt voneinander erbringen.

Die abschließende Entscheidung im Ausgangsrechtsstreit trifft nun das OLG Düsseldorf.

„Die Entscheidung ist wichtig für die öffentliche Hand. Öffentliche Auftraggeber dürften ohne Vergabeverfahren bei allen Tätigkeiten zusammenarbeiten, die zur wirksamen Aufgabenerfüllung beitragen“, freut sich Ute Jasper, Rechtsanwältin und Teamleiterin bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. „Damit ist der alte Streit, ob bei Hilfsgeschäften zusammengearbeitet werden darf, im Sinne der Verwaltung entschieden“, ergänzt Kirstin van de Sande, Rechtsanwältin und Vertreterin der Stadt Köln im Beschwerdeverfahren.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Stadt Köln.

Das Dezernat „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek zählt seit Jahren zu den Marktführern im Vergaberecht. Die Anwälte belegen die besten Plätze in einschlägigen deutschen und internationalen Anwaltsrankings. Sie beraten seit 1991 bei Vergaben, Umstrukturierungen, Großprojekten und Kooperationen der öffentlichen Hand und haben mehrere hundert Groß-Projekte von Bund, Ländern und Kommunen und deren Tochtergesellschaften mit einem Volumen von insgesamt mehr als € 40 Mrd. Euro begleitetet, ohne dass bisher ein Verfahren erfolgreich angegriffen wurde.

Dr. Ute Jasper, ist eine der bekanntesten Anwältinnen für Vergabe- und Infrastrukturprojekte der öffentlichen Hand. Sie berät Bundes- und Landesministerien, Kommunen und Unternehmen, besonders bei innovativen und komplexen Projekten. Ute Jasper ist Partnerin der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek und leitet dort das Dezernat  „Öffentlicher Sektor und Vergabe“. Sie hält mit ihrem Team seit Jahren Rang 1 im Ranking Vergaberecht des JUVE Handbuchs Wirtschaftskanzleien und ist laut „Kanzleien in Deutschland“ für Infrastruktur die „erste Adresse am Markt“. Im Oktober 2016 wurde sie mit ihrem Team mit dem JUVE Award für Regulierte Industrien ausgezeichnet.

Kirstin van de Sande, Partnerin, ist in der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ im Schwerpunkt mit der Konzeption und Durchführung komplexer Vergabeverfahren betraut und vertritt die öffentliche Hand in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Oberlandesgerichten. In diesem Verfahren trat sie für die Stadt Köln vor dem OLG Düsseldorf und dem Europäischen Gerichtshof auf.

Bildquelle: Stadt Köln

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