10.06.2009Pressemeldungen

EuGH lässt interkommunale Kooperationen ohne Ausschreibung zu

Heuking Kühn Lüer Wojtek begrüßt Entscheidung

Aufatmen bei den Kommunen: Sie dürfen ihre öffentlichen Aufgaben gemeinsam erledigen und sich gegenseitig beauftragen, ohne die Leistungen zuvor ausschreiben zu müssen. Dies hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 09.06.2009 (C-480/06) entschieden und damit eine der wichtigsten Fragen des EU-Vergaberechts geklärt. Der EuGH lehnt damit die strengen Anforderungen deutscher Gerichte und der EU-Kommission ab.

„Die Entscheidung ist zu begrüßen. Sie stärkt die Handlungsspielräume der Kommunen, um gemeinsam effizienter zu handeln“, erläutert Dr. Ute Jasper, Vergabeexpertin der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. „Der EuGH stellt erfreulicherweise klar, dass staatliche Einheiten sich intern frei organisieren und unterstützen dürfen. Formalrechtliche Organisationsfragen spielen keine Rolle. Entscheidend ist, ob private Unternehmen beteiligt sind oder nicht“, so Jasper.

Der EuGH gab der Bundesrepublik Deutschland im Streit gegen die EU-Kommission Recht. Die Kommission hatte eine Kooperation in Norddeutschland beanstandet. Vier Landkreise hatten 1995 die Stadtreinigung Hamburg ohne Vergabeverfahren beauftragt, um ihre Abfälle in einer Müllverbrennungsanlage entsorgen zu können. Hierfür zahlten sie ein Entgelt, im Gegenzug sicherte die Stadtreinigung die erforderliche Verbrennungskapazität. Die EU-Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Auch der Generalanwalt hielt den Vertrag für ausschreibungspflichtig. Zu Unrecht, wie der EuGH nun überraschend entschieden hat.

Gemeinden dürfen selbst festlegen, wie sie ihre Aufgaben erfüllen wollen. Sie dürfen im Rahmen der Daseinsvorsorge vergabefrei mit anderen Kommunen kooperieren, wenn keine Privaten beteiligt sind. Jasper dazu: „Die strengere deutsche Rechtsprechung ist damit überholt. Nun ist klar, dass die Form der Zusammenarbeit nicht entscheidend ist und auch interkommunale Direktvergaben ohne Ausschreibung möglich sind.“

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