HEUKING erneut vom India Business Law Journal ausgezeichnet
HEUKING wurde erneut vom India Business Law Journal in der Kategorie „Regional & Specialist“ ausgezeichnet und zählt damit zu den weltweit führenden Kanzleien für Indien-bezogene Rechtsberatung.
Das Fachmagazin würdigt insbesondere die starke Präsenz von HEUKING im deutsch-indischen Wirtschaftskorridor und hebt hervor: „HEUKING continues to maintain a tight grip on the India-Germany corridor.“ Zusätzliche Anerkennung erhält die Kanzlei aus dem indischen Rechtsmarkt: Das India Business Law Journal zitiert indische Marktteilnehmer, die HEUKING als „particularly strong in the areas of M&A, technology, public procurement and defence“ bewerten. Zudem loben sie die Zusammenarbeit mit den HEUKING-Partnern Dr. Martin Imhof und Dr. Patrick Müller, LL.M., und heben deren „quick turnaround and polite approach towards challenging transactions“ hervor.
„Die erneute Auszeichnung, die wir bereits seit mehreren Jahren in Folge erhalten, freut uns sehr und bestätigt die erfolgreiche Beratungsarbeit unseres India Desks sowie ihre Anerkennung im indischen Markt“, sagt Dr. Martin Imhof, Partner und Leiter des India Desks bei HEUKING. „Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Indien gewinnen zunehmend an Bedeutung, nicht zuletzt durch die Unterzeichnung des Handelsabkommens zwischen der EU und Indien. Gleichzeitig wachsen die rechtlichen Anforderungen an grenzüberschreitende Investitionen, Lieferketten und Technologieprojekte. Gemeinsam mit unseren Mandanten und unseren langjährigen Partnern in Indien begleiten wir diese Entwicklungen seit vielen Jahren und werden diesen Weg konsequent fortsetzen.“
Das Ranking wird auf Grundlage einer Analyse von mehr als 600 Kanzleien weltweit erstellt und erscheint in diesem Jahr in seiner 20. Ausgabe. Die Bewertung stützt sich unter anderem auf Referenzeinreichungen, Marktanalysen sowie Interviews mit Unternehmensjuristen und indischen Kanzleien. Die digitale Ausgabe des Intelligence Reports mit der Übersicht der Top-Kanzleien können Sie auf der Website des India Business Law Journals einsehen.