14.05.2025 Pressemeldungen

HEUKING sichert der BRD nationalen Gerichtsstand vor dem EuGH

Ein HEUKING-Team um den Münchner Partner Dr. Christian Strasser hat die Bundesrepublik Deutschland (BRD), konkret das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertreten. Gegenstand war ein grenzüberschreitender Versicherungsfall.

Der EuGH hat am 30. April 2025 entschieden, dass die BRD bei der Verfolgung von Ansprüchen ihrer Beamten aus einem Verkehrsunfall im EU-Ausland nach Entgeltfortzahlung den nationalen Gerichtsstand nutzen kann. Dies gilt auch gegenüber ausländischen Versicherungen. Die Entscheidung basiert auf der Brüssel 1a-Verordnung, die es Geschädigten ermöglicht, ihre Ansprüche am Wohnsitzgerichtsstand geltend zu machen.

Im konkreten Fall stritt die BRD mit der spanischen Versicherungsgesellschaft Mutua Madrilena Automovilista. Die Bundesrepublik Deutschland forderte Schadensersatz für das Entgelt, das sie einer Beamtin während ihrer Dienstunfähigkeit nach einem Verkehrsunfall in Spanien gezahlt hatte. Das Amtsgericht München hatte seine Zuständigkeit für eine Klage der Bundesrepublik verneint, da ein Staat sich nicht auf den Schutz des Schwächeren berufen könne. Das Landgericht München I legte die Frage dem EuGH vor, der nun zugunsten Deutschlands entschied.

Auswirkungen auf die Versicherungsbranche

Basierend auf dieser Entscheidung müssen sich Versicherungsunternehmen künftig darauf einstellen, bei grenzüberschreitenden Sachverhalten häufiger vor nationalen Gerichten des Geschädigten bzw. dessen Dienstherren verklagt zu werden. Dies könnte zu einer Zunahme von Rechtsstreitigkeiten führen und die Verwaltungskosten für Versicherer erhöhen. Zudem wird die Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit bei der Beurteilung des Gerichtsstands gestärkt, was die Planung und Risikobewertung für Versicherungsunternehmen beeinflussen kann.

HEUKING-Partner Strasser ist seit Anfang seiner Anwaltslaufbahn auf das Internationale Zivilprozessrecht spezialisiert und war schon wiederholt in Musterverfahren tätig.

Berater Bundesrepublik Deutschland (Deutsches Patent- und Markenamt, München)
HEUKING:
Dr. Christian Strasser (Federführung),
Yannick Greimann, LL.B. (University of London) (beide Prozessführung & Schiedsverfahren), beide München

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