Schon vergeben?

Der Vergaberecht-Podcast von Heuking Kühn Lüer Wojtek

Unter dem Titel „Schon vergeben – Der Vergaberecht-Podcast von Heuking Kühn Lüer Wojtek“ erklärt der Podcast alle zwei Wochen praxisnah und auch für Einsteiger verständlich die Grundzüge des Vergaberechts.

16.09.2021

Extra: Eil-Verfahren u.a. wegen Flutkatastrophe und Corona-Pandemie

In der ersten Extra-Ausgabe des Vergaberecht-Podcasts von Heuking Kühn Lüer Wojtek werfen Dr. Ute Jasper und Daniela Kreuels einen Blick auf dringliche Vergaben vor dem Hintergrund der jüngsten Hochwasserkatastrophen nach Starkregen.

Wer schnell planen, bauen und bestellen muss, aber die Spielräume und Ausnahmen nicht kennt, die das Vergaberecht vorsieht, kann gern und kostenlos unsere Hotline anrufen und eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Nähere Informationen dazu gibt es auf unserer hier.

Aufgrund der Hochwasserkatastrophe haben sowohl Nordrhein-Westfalen, als auch Rheinland-Pfalz die Anwendung des Vergaberechts unterhalb der europäischen Schwellenwerte ausgesetzt. Aber auch oberhalb der europäischen Schwellenwerte kann und darf man auf ein Vergabeverfahren verzichten, wenn es wirklich eilt. Die passende Regelung findet man in §14 Abs.4 Nr.3 VgV.

Dabei kommt es allerdings auf den konkreten Einzelfall an: Wegen Dringlichkeit darf man Aufträge nur direkt und ohne Wettbewerb vergeben, wenn es keinen schnelleren Weg gibt, um das Ziel zu erreichen.

Wenn man also selbst getrödelt hat oder beispielsweise wegen einer noch erforderlichen Baugenehmigung ohnehin eine gewisse Zeit braucht, um den Auftrag zu vergeben, erlaubt das Vergaberecht keine Direktvergaben. Nicht zuletzt wegen der haushaltsrechtlichen Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stellt der Verzicht auf jeglichen Wettbewerb nur die ultima ratio dar.

Das Vergaberecht eröffnet für dringliche Fälle aber noch weitere Spielräume:

  • Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: Angebote formlos und ohne Beachtung konkreter Fristvorgaben einholen
  • Ausweitung bestehender Verträge (§ 132 GWB)
  • „Reguläre“ Vergabeverfahren mit verkürzten Fristen
  • Liefer- oder Bauzeit als Wertungskriterium oder konkreten Termin als Mindestanforderung an die Leistung

Trotz aller Dringlichkeit sollten Auftraggeber darauf achten, die Akten sauber zu führen und Abweichungen vom Vergaberecht zu dokumentieren, um etwaige Angriffe der Vergaben schnell und effektiv abwehren zu können. Nicht selten verliert man hier unnötig Zeit.

Bei Fragen oder Anmerkungen zum Podcast freuen wir uns über Ihre E-Mail an schonvergeben(at)heuking.de.

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