Schon vergeben?

Der Vergaberecht-Podcast von Heuking Kühn Lüer Wojtek

Unter dem Titel „Schon vergeben – Der Vergaberecht-Podcast von Heuking Kühn Lüer Wojtek“ erklärt der Podcast alle zwei Wochen praxisnah und auch für Einsteiger verständlich die Grundzüge des Vergaberechts.

24.08.2023

Folge 36: Miete eines neuen Bürogebäudes

In der 36. Folge unseres Vergaberechts-Podcasts besprechen Dr. Christopher Marx und Max Richter, welche Vorteile die Miete von speziellen Gebäuden im Vergleich zu einem klassischen Bauauftrag hat – insbesondere auch mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte.

Vorteile der Miete eines "Bestellbaus"

Die Miete eines sog. "Bestellbaus", also eines nach den Vorgaben des Auftraggebers zu errichtenden oder umzubauenden Gebäudes, ist ein Bauauftrag im Sinne von § 103 Abs. 3 GWB. Dieser unterfällt – anders als die reine Miete – dem Vergaberecht.

Die Miete eines Bestellbaus bringt im Vergleich zu einem klassischen Bauauftrag insbesondere die folgenden Vorteile mit sich:

  • Kein Ablauf von Gewährleistungsfristen: Anders als bei einem klassischen Bauauftrag gibt es bei der Miete eines Bestellbaus keine Gewährleistungsfristen. Je nach vertraglicher Ausgestaltung ist der Auftragnehmer grundsätzlich über die gesamte Vertragslaufzeit verpflichtet, das Gebäude im vertragsgemäßen Zustand zu halten. Hierdurch entsteht ein Anreiz beim Auftragnehmer, ein besonders instandhaltungsarmes Gebäude zu errichten.
     
  • Kein Risiko der Anschlussverwendung: Den öffentlichen Auftraggeber trifft kein Risiko zur Anschlussverwendung des Gebäudes. Läuft der Mietvertrag aus, ist es Sache des Auftragnehmers, das Gebäude einer Anschlussverwendung zuzuführen.
     
  • Standortsuche durch Private: Der Auftraggeber kann durch klare Anforderungen an den Standort die Standortsuche dem vergleichsweise flexibleren Markt überlassen.
     
  • Einfluss auf Nachhaltigkeit des Gebäudes: Einen erhöhten Energieverbrauch des Gebäudes kann der Auftraggeber dadurch vermeiden, dass er nach der vertraglichen Ausgestaltung nur pauschalierte Neben- und Energiekosten zahlt, die von den Bietern des Verfahrens anzubieten sind. Der Auftragnehmer hat durch den Wettbewerb den Anreiz, ein möglichst energiearmes Gebäude zu errichten.
     
  • Finanzielle Sicherheit: Der Auftraggeber kann über das Mietmodell Sicherheit darüber erlangen, wie hoch ein wesentlicher Teil der Bewirtschaftungskosten sein wird.

Fazit

Wenn öffentliche Auftraggeber nachhaltige Gebäude benötigen, muss es nicht immer ein "klassischer" Bauauftrag sein. Auch in Mietmodellen lassen sich nachhaltige energieeffiziente Gebäude beschaffen. Das Mietmodell hat darüber hinaus einen wesentlichen Vorteil: Da nach dem gesetzlichen Leitbild des Mietvertrages der Vermieter ohnehin für die Instandsetzung und Instandhaltung verantwortlich ist, lässt sich die vertragliche Komplexität in vielen Punkten deutlich reduzieren.

Hierdurch profitieren Auftraggeber doppelt:

Zum Einen erreichen sie ihre Nachhaltigkeitsziele, zum Anderen fördern sie durch ein weniger komplexes Vergabeverfahren den Wettbewerb, da sich die Unternehmen regelmäßig eher an verständlich strukturierten als an "überoptimierten" Vergabeverfahren beteiligen.

 

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