
Düsseldorf
+49 211 600 55-238 +49 211 600 55-220 f.brombach@heuking.de
Sprachen
Deutsch, Englisch
Praxisgruppen/Expertise
Beratungsschwerpunkte
- Mergers and Acquisitions (M&A)
- Gesellschaftsrecht
- Umstrukturierungen / Umwandlungsrecht
- Arztrecht / Zahnarztrecht
- Joint Ventures
- Aktienrecht
- Carve-out-Transaktionen
Vita
- Zugelassen seit 2008
- Ausbildung und frühere Tätigkeiten
- Hoffmann Liebs Fritsch & Partner2010 - 2012
- Promotion an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf2011
- Shearman & Sterling2008 - 2010
- Referendariat am LG Krefeld2006 - 2008
- LL.M.-Studium an der University of East Anglia in Norwich2005 - 2006
- Studium an der Universität Trier2000 - 2005
Mitgliedschaften
- International Bar Association (IBA)
Aktuelle Meldungen
Videos
Dental Experts: Florian Brombach und Eylem Kaya im Interview
In Kooperation mit der Praxisentwickler GmbH haben Dr. Florian Brombach und Dr. Eylem Kaya ein Video gedreht, in dem sie ihr Wissen an Zahnärzte weitergeben. Unter anderem geht es um die Wahl der passenden Rechtsform für Zahnarztpraxen sowie den richtigen Datenschutz. Das Video erscheint in Kürze. Den Teaser können Sie sich hier bereits ansehen. (28.10.2021)
Veröffentlichungen
2019
Co-Autor Münchener Anwaltshandbuch Personengesellschaftsrecht
§ 18 Eintritt in die Gesellschaft und § 19 Austritt aus der Gesellschaft und Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Münchener Anwaltshandbuch Personengesellschaftsrecht, 3., überarbeitete und erweiterte Auflage 2019
Gerichtliche Bestellung eines Liquidators nur bei dauerhaft nicht zu erwartender Bestellung durch die Gesellschafter
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Februar 2019, GWR 2019, 164
2018
2017
Bestellung eines Vorstandsmitglieds für die Dauer von lediglich acht Monaten ist wirksam
OLG München, Endurteil vom 12. Januar 2017, GWR 2017, 99
Nach Formwechsel einer GmbH in eine GbR in das Handelsregister eingetragene Gesellschafter haften u.U. nach Rechtsscheingrundsätzen
BGH, Versäumnisurteil vom 18. Oktober 2016, GWR 2017, 31
2016
Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB gilt nur bei satzungsmäßiger Regelung auch für den Liquidator
OLG Köln, Beschluss vom 21. September 2016, GWR 2016, 442
Vorträge
2020
Der Weg in die eigene Praxis
Heuking Kühn Lüer Wojtek Düsseldorf, 12. Februar 2020
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Wir kommen kurzfristig auf Sie zu.
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