09.09.2020Pressemeldungen

Atomkraftwerk Tihange 2: Belgisches Gericht weist Klage ab – Stilllegung des Reaktors Ende 2023

Nach vier Jahren juristischer Auseinandersetzung ist am 3. September 2020 das Urteil im Fall des belgischen Pannenreaktors Tihange 2 gefallen. Das belgische Gericht in Brüssel hat die Klage der StädteRegion Aachen gegen den Weiterbetrieb von Tihange 2 in erster Instanz abgelehnt. Die Klagegemeinschaft möchte die detaillierte Urteilsbegründung nun analysieren.

Eine Laufzeitverlängerung gibt es für den Reaktor Tihange 2 allerdings nicht. Er wird Ende 2023 stillgelegt, was auch auf die intensive juristische Auseinandersetzung und die vielen Proteste der StädteRegion Aachen und der anderen Kläger zurückzuführen ist.

Gerichtlich wurden die Kläger durch die Brüsseler Sozietät blixt – climate and energy law vertreten. Unterstützt wurden sie bei der Klage gegen den Belgischen Staat, die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANC) sowie den Betreiber der Atomkraftanlage Engie Electrabel S.A. auch von einem Team um Dr. Ute Jasper und Laurence Westen, beide Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf.

„Wir sind natürlich enttäuscht, dass das Gericht die Klage abgewiesen hat. Gleichzeit sind wir stolz, die StädteRegion Aachen in dem Prozess unterstützt haben zu dürfen. Vermutlich hat auch der rechtliche Druck dazu beigetragen, dass die Laufzeit für den Reaktor Tihange 2 nun doch nicht über 2023 hinaus verlängert wird“, erklären Jasper und Westen.

Bei einem Zwischenfall mit dem Atomreaktor wären nicht nur die Stadt Aachen und die Region unbewohnbar, ganz Nordrhein-Westfalen und auch Rheinland-Pfalz wären stark betroffen. Deswegen gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Proteste gegen das Atomkraftwerk in Belgien.

Das Dezernat „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek zählt seit Jahren zu den Marktführern im Vergaberecht. Die Anwälte belegen die besten Plätze in einschlägigen deutschen und internationalen Anwaltsrankings. Sie beraten seit 1991 bei Vergaben, Umstrukturierungen, Großprojekten und Kooperationen der öffentlichen Hand und haben mehrere hundert Groß-Projekte von Bund, Ländern und Kommunen und deren Tochtergesellschaften mit einem Volumen von insgesamt mehr als € 40 Mrd. Euro begleitetet, ohne dass bisher ein Verfahren erfolgreich angegriffen wurde.

Dr. Ute Jasper, ist eine der bekanntesten Anwältinnen für Vergabe- und Infrastrukturprojekte der öffentlichen Hand. Sie berät Bundes- und Landesministerien, Kommunen und Unternehmen, besonders bei innovativen und komplexen Projekten. Ute Jasper ist Partnerin der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek und leitet dort das Dezernat „Öffentlicher Sektor und Vergabe“. Sie hält mit ihrem Team seit Jahren Rang 1 im Ranking Vergaberecht des JUVE Handbuchs Wirtschaftskanzleien und ist laut „Kanzleien in Deutschland“ für Infrastruktur die „erste Adresse am Markt“. Im Oktober 2016 wurde sie mit ihrem Team mit dem JUVE Award für Regulierte Industrien ausgezeichnet.

Dr. Laurence M. Westen ist Rechtsanwalt und seit 2020 Partner in der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“, Düsseldorf. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Vergabe von Großprojekten und Abwehr von Nachprüfungsanträgen.

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