17.02.2009Pressemeldungen

Die Vergaberechtsreform ist abgeschlossen

Der Bundesrat hat am 13.02.2009 nach 5 (!) Jahren Gesetzgebungsverfahren dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt (BR-Drs. 35/09). Damit werden in Kürze neue Spielregeln für Aufträge der öffentlichen Hand gelten. Die Vorschriften werden voraussichtlich im März mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

„Zwar sind mit der Reform einige formale Vergabehürden aus dem Weg geräumt worden“ kommentiert die Vergabe-Anwältin Dr. Ute Jasper aus Düsseldorf. „Es bleibt aber bei der komplizierten Gesetzeskaskade aus GWB, Vergabeverordnung sowie VOB, VOL und VOF. Deshalb kann von Bürokratieabbau kaum die Rede sein.“

Die bis zum Schluss umstrittenen interkommunalen Kooperationen bleiben ohne deutsche Sonderregelung. FDP und Mittelstand haben sich durchgesetzt. Weiterhin gelten die relativ strengen Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes, der Aufträge einer Kommune an eine andere nicht ohne Wettbewerb zulässt. Gemeinsame kommunale Gesellschaften bleiben aber ohne Vergabeverfahren möglich.

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