22.06.2021Pressemeldungen

Erfolg für Heuking-Mandant Stuttgarter Hofbräu: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärt Bebauungsplan für Wohngebiet neben Brauerei für nichtig

Erfolg für das Team der Planungs- und Verwaltungsrechtler um den Stuttgarter Partner Dr. Wolfram Sandner: Für die zur Radeberger Gruppe gehörende Traditionsbrauerei Stuttgarter Hofbräu ist sein Team vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) erfolgreich gegen einen Bebauungsplan der Stadt Stuttgart vorgegangen, der auf dem Nachbargrundstück des über 140 Jahre alten Brauereigeländes ein Allgemeines Wohngebiet festsetzte. Konkret wies der Bebauungsplan bestehende Reihenhausbebauung, für die ein alter Bebauungsplan aus der Vorkriegszeit ein gemischtes Viertel festgesetzt hatte, als Allgemeines Wohngebiet aus. In der rechtlichen Konsequenz hätte den Bewohnern der Reihenhäuser damit gegenüber vorher ein um 5 dB(A) höherer Schutzanspruch gegen die Brauereiemissionen zugestanden. Das ist erheblich: Für das menschliche Ohr bedeuten 10 dB(A) bereits eine Verdoppelung des Lärms.

Der neue Bebauungsplan hätte für die alteingesessene Brauerei damit eine empfindliche Einschränkung ihrer betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet. Möglicherweise hätte der strengere Immissionsrichtwert, der infolge des neuen Bebauungsplans für die Reihenhäuser gegolten hätte, starke Auswirkungen auf die Brauereiemissionen gehabt. Damit hätte mittelfristig der Fortbestand der Traditionsbrauerei an diesem Standort auf dem Spiel gestanden.

Bereits seit 2017 hatte das Team um Dr. Sandner in diversen Stellungnahmen gegenüber der Stadt auf die Gefährdung des Standortes hingewiesen und alternative Festsetzungen im neuen Bebauungsplan vorgeschlagen, die dem planerischen Interesse der Stadt (Sicherung der Wohnbebauung in diesem Viertel) ebenso gut Rechnung getragen hätten, allerdings ohne die Brauerei erhöhten Lärmschutzanforderungen auszusetzen. Diese Alterativvorschläge wurden von der Stadt nicht berücksichtigt. So kam es zum Streitverfahren vor dem VGH Baden-Württemberg.

Dieser bestätigte nun mit Urteil vom 09.06.2021 die Rechtsauffassung des Heuking-Teams: Die sog. „Hochzonung“ der bestehenden Reihenhäuser zu einem Allgemeinen Wohngebiet und das damit verbundene strengere Lärmschutzniveau beeinträchtigen die Brauerei unzulässigerweise in ihren betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten. Folglich erklärte der VGH den Bebauungsplan in diesem zentralen Punkt für nichtig (Az. 8 S 1384/19).

Im Ergebnis hat das Team um Dr. Sandner damit eine langfristige Standort- und Investitionssicherheit für Stuttgarter Hofbräu an diesem historischen Standort bewirkt. Stuttgarter Hofbräu gehört zur Radeberger Gruppe, Deutschlands größte private Brauereigruppe mit Marken wie Clausthaler alkoholfrei, Schöfferhofer, Radeberger, Berliner Kindl, Jever, Malteser, Bionade oder Selters. Dr. Sandner vertritt die Radeberger Gruppe seit 15 Jahren bundesweit an zahlreichen Produktions- und Logistikstandorten im Planungs- und Umweltrecht.

Berater Radeberger Gruppe
Heuking Kühn Lüer Wojtek:

Dr. Wolfram Sandner (Federführung, Planungs-/Verwaltungsrecht), Stuttgart
Dr. Nicole Armingeon,
Dr. Cem Karaosmanoğlu (beide Planungs-/Verwaltungsrecht), beide Stuttgart

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